Beiträge von BlackShine92

    verstehe ich das jetzt richtig.
    Der bescheid ist fehlerhaft.
    Den mir wurde von einer sozi arbeiter gesagt das das stimmt. Jetzt bin ich wirklich verwirrt.
    Die sagten das das so stimmt da die kleine zu viel einkommen hat. Ich fand das sehr merkwürdig.
    Stehe gerade auf dem schlauch .

    Ich fand das halt komisch das die nur anteilig miete bezahlen. Mann hört ja immer das die die miete komplett übernehmen. Aber da schein ich mich ja geirrt zu haben.
    Wohne in leipzig.
    Meine wohnung ist 57m2 groß und sind 2 zimmer. Und da liege ich ja mit dem wohnraum sogar darunter.

    die erste Seite ist das erste bild . nein keine Sanktion laufen nur 40 rate für Darlehn. das noch bis nächstes jahr leuft .
    die Stadtwerke sind strom.
    eig. wollte ich ja nur wissen ob die, die miete weil meine kleine ja "zu viel Einkommen hat" so ohne was zu sagen einbehalten dürfen. mal von den kosten die abgehen sind ja ca. 100 euro für die miete die von meinen regel Leistungen weggehen. mir ist das alles nicht ganz verständlich.

    Hallo,

    welches Einkommen hast Du selbst (ggf. in Brutto und Netto)? Welche Summe wird Dir vom Jobcenter ausgezahlt? Was wird an den Vermieter vom Amt gezahlt?

    Gruß!

    ich habe kein einkommen.
    Ausbezalt wird mir 370 . Auf grund von anrechnungen von 40 euro.od. 10 % (?)
    An den vermieter wird die komplette höhe der miete gezahlt. Also 371,53
    Was mir laut bescheid zusteht sind nur
    nur 266,54

    hallo
    das einkommen des kindes sind insgesamt 342.00( kindergeld 192 €, unterhaltsvorschuss 150 €
    Miete sind GM 237,44, NK 71,08 und HK 63,02
    266,54 ist der anpruch laut bescheid.
    Der rest der zur miete fehlt wird von den leistungen gezahlt
    Bzw überweist das jobcenter die miete direckt
    Der bescheid ist ab nov.17

    Hallo ich bin neu hier
    Hoffe das es das richtige unter forum.
    Gesucht habe ich auch aber nichts konkretes gefunden.


    Ich bin alleinerziehen und beziehe mit meiner tochter harz 4
    Sie hat "einkommen"( kindergeld und unterhaltsvorschuss)
    Die miete wird nur zu 70% übernommen.
    Der fehlenden betrag wir von meinen regeleitungen abgezogen.
    Mündliche Begründung zu viel einkommen des kindes.
    Dürfen die das gibt es dazu eine gesetzgrundlage oä?
    Für mich ist das ährlich gesagt zu hoch und ich hoffe ihr könnt mir da helfen .
    Lg und schönem tag noch