Ich hatte eine bessere Idee, als mein Geld an einen Anwalt zu vergeuden. Ich habe einfach dort angerufen und meine Situation ruhig und gewissenhaft geschildert.
Und ja , der Betrag wird verrechnet und ich muss nurnoch ca. 300€ bezahlen.
Schöne Grüße
Ich hatte eine bessere Idee, als mein Geld an einen Anwalt zu vergeuden. Ich habe einfach dort angerufen und meine Situation ruhig und gewissenhaft geschildert.
Und ja , der Betrag wird verrechnet und ich muss nurnoch ca. 300€ bezahlen.
Schöne Grüße
Ich hätte keine Nachweise eingereicht, die bestätigen, dass ich mich um eine Ausbildung bemüht habe.
Das habe ich deswegen nicht getan, weil ich nicht wusste, dass ich nicht ausbildungssuchend gemeldet bin und auch kein Schreiben bekommen habe, wo man diese einfordert. Als ich dann kein Kindergeld mehr bekommen habe , habe ich alles eingereicht was ich noch hatte und Einspruch eingelegt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt:
Die Familienkasse fordert von mir 2280€ zurück, da diese der Ansicht ist ich hätte 1 Jahr lang nicht den Anspruch auf Kindergeld gehabt.
Ich habe bereits Einspruch eingelegt und dieser ist noch in Bearbeitung.
Nehmen wir an, ich müsste das Geld zurück bezahlen.. wäre es dann möglich, dass das JobCenter mir nachträglich das Geld ausbezahlt, was man mir nicht ausgezahlt hat, weil ich das Geld von der Familienkasse bekommen habe?
Beispiel:
01.01.16 bis 01.01.17 = Monatlich 630€ von Jobcenter + 190 € von Kindergeld
Wenn ich kein Anrecht auf die 190€ gehabt habe, kann das JobCenter mir dann das Geld nachzahlen was mir zustand OHNE das Kindergeld anzurechnen?
In dem Fall ~ 160€ *12 = 1920€
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Gruß