Beiträge von Jambo6112

    also ganz so wie immer ihr absclag beträgt ...Euro.Fälligkeit bis zum 15.1.22 und bei der jetzigen die im März kam. bis 15.12.22Für die abschläge 2024 stand nach der Rechnung vom 6.3.2024 Fälligkeit am8 .4 2024. Hab hab aber ne mail bekommen,das ich ab den 8.12024 den alten Abschlag bis zur neuen abrechnung zahlen soll.ich glaube habe den Fehler jetzt nach erneuten nachschauen gefunden.Hab die mail garnicht mit eingereicht.Werde es nachholen. Dann müssten sie doch nachzahlen für Januar bis März oder?Weil bei einreichen des Belegs habe ich die Abschlagszahlungen erwähnt,das ich sie ab Januar zahle

    Hallo,Leutz

    also ich habe im März meine Jahresabrechnung Strom bekommen. Beim anderen Anbieter immer so Januar Februar und dann würde die Heizkostenpauschale immer für das

    ganze genehmigt.Und auch Rückwirkend nachgezahlt.Lief über Jahre immer gut.So jetzt hab ich einen neuen Sachbearbeiter der genehmigt mir nur für 2024 ab April die Heizkostenpauschale.Ist das rechtens ? Was ist mit Januar ,Februar und März. Lief ja sonst immer korrekt.ich kann ja nichts dafür das die Jahresrechnung so spät kam.Die neuen Abschläge zahle ich ja auch ab Januar.Und ab dem Zeitpunkt stände mir doch auch die Heizkostenpauschale zu oder nicht ? kann was machen ?

    Hallo,ich habe ein Problem mit der WBA.Bin ein BG mit Frau und wir haben eine Untermieterin ,eigene BG .Was muss ich angeben bei weiteren Personen in meinem Haushalt eintragen.Und ich habe ein Job bis 12 April bin aufstockend.Reicht da die abrechnung vom februar ? denn sie haben ja eigentlich alles

    Hallo ich habe damal wieder ein Anliegen.


    Folgende Sachlage: War Alg 2 Bezieher bis Juni 2017( letzte Leistung erhalten)
    Übergang in ein gefördetes Arbeitverhältnis,aber noch arbeitsuchend gemeldet.Also aus den Leistungsbezug-
    So jetzt habe meine Nebenkostenabrechnung für 2016 erhalten und Diese soll die Arge erstatten.Sie sind ja auch in der Zeit derdes Leistungsbezug enstanden.
    Jetzt wollte die SB einen Neuen Hauptantrag,den ich auch nach Aufforderung zu Mitwirkung beantragt habe.Und die SB für den Hauptantrag erklärte mir das ich kein Hauptantrag jetzt stellen bräuchte,da ich einen Aufhebungsbescheid habe.Und ich einen Hauptantrag erst wieder 4 Wochen vor Ablauf des Förderverhältnis stellen müsste.Alles so weit ok.Aber jetzt will meine SB im Leistungsbezug nochmal alle Belege haben die für einen sogenannten Hauptantrag fällig wären. Die haben auch schon alle Belege schon vorliegen von meinem Bezug von Alg2.
    Warum soll ich denn alles nochmal einreichen? Nur weil es meine SB möchte ?
    Es geht ja nur um die Nebenkosten 2016. Abrechnungen von dem Förderverhältnis liegen auch vor .Also ist doch eigentlich alleserfüllt zur Mitwirkung.
    Aber wie so alles nochmal einreichen,so wie EK,Wep ,VM.
    Das ist doch Schika... oder sehe ich das falsch ,was kann mann machen?