Beiträge von Jasmin34
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Wenn das natürlich doch so sein sollte wie du erwähnst @Casa
Dann wäre ich sehr froh darüber.
Was ich mir aber jetzt leider nachdem textauszug von meiner Antwort davor nicht vorstellen kann -
Hallo @Casa
Ich habe gestern dieses hier gesehen :
**** Werden am Jahresende Stromkosten erstattet, so gelten diese als Einkommen, sofern sie nicht aus dem Hartz IV Regelsatz bestritten wurden. Handelt es sich dagegen um eine Erstattung der Stromkosten, die bereits durch den Regelsatz gezahlt wurden, wird diese Rückerstattung nicht als Einkommen gesehen (Bundessozialgericht, B 14 AS 185/10 R).Demnach wird es wohl als Einkommen angerechnet...
Egal ob ich mit Strom heize oder nicht ...
Ich habe eine Gas Therme bei mir in der Wohnung,welche auch vermute ich mal mit Strom läuft.
Müsste das mit berechnet werden vom jobcenter wenn meine Gas Therme über strom läuft?
LG Jasmin -
Hallo @Corinna
Also meiner Meinung nach so wie ich das gesehen habe,darf das jobcenter mir leider mein Stromguthaben als Einkommen anrechnen.
Allerdings nur von der Zeit in der ich noch keine Leistungen bekommen habe...Also wenn ich den Strom nicht aus dem regelbedarf gezahlt habe.
Ok ja das mit dem anderen habe ich jetzt verstanden.
Ich danke dir sehr für deine Antwort
LG Jasmin -
Hallo @bass386
Ich danke dir sehr für deine Antwort.
Was ich noch dazu erwähnen muss ist glaube ich, das ich das meiste also 648€ Arbeitslosengeld 1 bekomme.
Und aufstockend 66€ Alg2 .
Das mir das Gasguthaben angerechnet werden darf,denke ich mir auch soweit...
Jedoch nicht das Stromguthaben.
Denn das habe ich ja immer schon selbst bezahlt...Und dabei denke ich mal,hätte das Jobcenter ja auch keine Nachzahlung für mich übernommen...
Lg Jasmin -
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Hallo ihr lieben
Ich hätte da mal eine Frage.
Und zwar, ich bekomme seit 06.2017 Alg1 und aufstockennd Alg2.
Nun habe ich meine Strom und Gas Jahresnebenkostenabrechnung bekommen,und habe bei beidem Guthaben.
Nun meine Frage...Darf beides oder eines(Gasguthaben)einbehalten werden?
Strom kann ich mir nicht vorstellen,da ich diesen ja selbst bezahle,bzw.der Abschlag nicht vom Jobcenter bezahlt wird.
Und falls das Gasguthaben einbehalten werden darf,dann dürfte das Jobcenter ja nur einen geringen Teil davon nehmen,weil ich ja von Anfang des Jahres bis zum 06. das Gas selbst bezahlt hatte.
Ich wäre euch sehr dankbar über Antworten; -)
LG Jasmin