Danke Grace, nun ist es eindeutig.
Ich habe eine EGV, die jetzt aber nicht extra an diese Maßnahme angepasst wurde. Aktuell ist immer noch meine EGV, die sich auf meine kürzlich beendete Weiterbildung bezieht. Eine Rechtsfolgebelehrung (Sanktionen bei Verstoß der Pflichten und bei Meldeversäumnissen) ist mit dabei. Die Weiterbildung beinhaltete kein Bewerbungstraining. Die Weiterbildung waren mehrere Teilzeitmodule Finanzbuchhaltung,die ich mit meiner Nebentätigkeit zeitlích vereinen konnte (deshalb Teilzeit).
Übrigens:
Gegen Hartnäckigkeit habe ich nichts. Im Gegenteil, sie muss oft auch sein.
Ich bin Anfang 50, behaupte auch, bereits über einige Lebenserfahrungen, zu denen leider auch Arbeitslosigkeit gehören, zu verfügen.
Nur weil man, wohlbemerkt aufgrund von bereits gemachten Erfahrungen (alles andere wären dann nämlich Vorurteile), Zweifel äußert, ist man nicht gleich von Negativität durchfressen bzw. unwillig.
Mein ursprüngliches Interesse ist ja auch, Erfahrungsberichte von anderen Teilnehmern zu bekommen und dass bedeutet nicht, heischend auf irgendwelche Negativberichte zu hoffen, sondern mir ein umfassenders Bild machen zu können.
Natürlich hast du recht mit der Aussage EGV und Rechtsbehelfbelehrungen machen ein Erkunden überflüssig, aber darüber hinaus kann es mich doch einfach nur interessieren, oder?
Gruß svenia68