Der Sohn ist über 18 und die Ausbildungsvergütung beträgt jetzt im ersten Lehrjahr 330 Euro Netto ...dazu käme das Kindergeld. Und die Wohnung, die er sich ausgesucht hat, kostet 250 warm.
Die Frage ist nur, wenn er jetzt einfach ausziehen würde......kann das Amt dann sagen.."nein, du bekommst kein BAB..wegen der U-25 Regelung"?
Beiträge von Klavazza
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Hallo Corinna, ja er möchte gern in eine eigene Wohnung ziehen, aber da der Herr vom Arbeitsamt meinte, er hätte keinen Anspruch auf BAB, ist das erstmal auf Eis gelegt.
Das heisst, er kann einfach ausziehen und BAB beantragen? -
Servus,
Ich bin neu hier angemeldet..und habe mich noch nicht durch alle Themen gearbeitet..ich hoffe es ist somit in Ordnung, einen neuen Threat zu erstellen.Folgendes Problem :
Ich wohne mit meinen beiden Kindern (ü18) in einer 4 Zimmer Wohnung, bekomme kein Hartz4, bin berufstätig und bekomme im Moment Wohngeld & Kindergeld dazu.Mein Freund, alleinerziehend, 2 Kinder (17+18) und im Moment leider Alg2 - Bezieher und eigene Wohnung.
Da einer meiner Söhne jetzt Ende des Monats auszieht, und sein Sohn auch gern eine eigene Wohnung hätte, wollten wir gern zusammen ziehen, das mein Einkommen voll angerechnet wird, weiß ich.
Leider wurde meinem Stiefsohn vom Arbeitsamt nahegelegt, das er keinen Anspruch auf BAB hat, da er ja in einer Bedarfsgemeinschaft wohnt. Vom Lehrgeld & Kindergeld allein kann er nicht leben .Gibt es da irgendwelche Erfahrungsberichte oder Tips was man machen kann?
Vielen Dank & LG