Hallo,
ich hätte eine Frage zwecks dem Zuverdienst in einer Bedarfsgemeinschaft.
Ich war aufgrund von Krankheit bis zum 1.12.2017 noch krankgeschrieben, darf danach aber wieder arbeiten. Wir sind 3 leute in der Bedarfsgemeinschaft ( meine Freundin, Kind + ich ) Ich habe derzeit einen "eigenbedarf" von 366,11€, dürfte aber durch wegfallen von Kindergeld ab dem 1.1.2018 größer ausfallen.
Sagen wir ich finde einen Teilzeit Job und verdiene 600€ netto, damit bin ich ja über meinen Eigenbedarf. Gilt es dann immernoch, dass ich 100€ freibetrag + 20% der restleistung dazuverdiene oder werd ich aus der BG gestrichen und das Amt behält alles ein?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Liebe Grüße!