Hallo,
grundsätzlich ja. Allerdings haben die Betriebskosten die Eigenschaft, ständig zu steigen, womit die Differenz in absehbarer Zeit zimelich hoch sein könnte.
Wichtig auch: kommen dann Nachforderungen des Vermieters, werden diese nicht durch das Amt übernommen (was bei einer angemessenen Wohnung durchaus der Fall wäre.Das kann Dir hier niemand sagen, da es sich immer um eine Einzelfallentscheidung handelt. Probiere es einfach aus. Allerdings ist der Zeitraum der Anmietung mit der Klausel und der Zeitpunkt der Antragstellung auf ALG II durchaus kritisch anzusehen: den nbereits bei Anmietung mußtet Ihr ja davon ausgehen, daß in Kürze auf ALG II angewiesen sein seid.
Gruß!
Ich bin davon ausgegangen, dass wir das dauerhaft schaffen, ohne Hartz IV zu beziehen, deshalb haben wir die Wohnung angemietet. Hätte ich gewusst, dass sich die Situation nicht mehr entspannt, wäre ich in der kleinen Wohnung geblieben. Aber du hast Recht - Einzelfallentscheidung und ich müsste erst "beweisen" können, dass es so war.
Vielen Dank!