Hallo,
Ist der Anspruch auf Mehrbedarf von Warmwasser (dezentrale Wasserversorgung), also Boiler laut § 21 Abs. 7 was anderes als die vom Jobcenter schon gezahlten Nebenkosten für
Wasser?
Bis zu welchem Datum kann ich diesen Anspruch r§ckwirkend geltend machen? Habe was vomJuni 2011 gehört. Stimt das ?