Wie kannst Du eine solche haltlose Darstellung mir gegenüber formulieren. Wir kennen einander ja nicht und kennst ebenso wenig meine Gründe, weshalb ich so meine Fragen auf diese Art und Weise formuliert habe. Also bitte nicht einfach mal so eine Vermutung in den Raum stellen !!!!
Hätte von Dir gerne, nach Möglichkeit eine sachdienliche Information zu Zuweisungen in Arbeitsgelegenheiten.
Versuche es nochmal - vielleicht hilft es.
Muß sich das JC bei der Zuweisung einer Arbeitsgelegenheit an die in einem medizinischen Gutachten gemachten Einschränkungen halten, hinsichtlich zumutbarer täglichen Arbeitszeit, hinsichtlich körperlicher Einschränkungen.
Ist eine Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit nicht Zumutbar, wenn die Bedingungen eines medizinischen Gutachten keine Berücksichtigung finden?
Wenn die Zuweisung aufgrund eines entsprechenden Gutachtens nicht zumutbar ist, welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?
Muß sich das JC bei der Zustellung einer Zuweisung an Fristen halten?
mfg