Die Staatsanwalt und der/die Richter haben die Akten in Kopie, Abgeholt durch Spezielle Fahrzeuge.
ich löse es mal ebend auf
Es ist dem Jobcenter Mitarbeiter untersagt die akte mit sich zuführen egal ob es um ein Verfahren geht oder nicht der Mitarbeiter könnte Überfallen werden etc. Datenschutz steht drüber ausserdem ist das Jobcenter keine Behörde das hat der BGH Bestätigt.
Es gab vor kurzem ein ähnlich fall und die Staatsanwältin hat sofort die Ermittlungen gegen die Mitarbeiterin eingeleitet!
Die Mitarbeiterin wurde verurteilt und hat sich zusätzlich Zivilstrafrechtlich Haftbar gemacht
Ich hoffe ihr konntet was neues lernen