In dem von mir zitierten Text von dieser Seite hier steht, dass manche oder viele die sich gut damit auskennen die Berechnung des Regelsatz im allgemeinen immer noch für Verfassungswidrig halten und man deshalb einen Widerspruch gegen den Bescheid in Erwägung ziehen sollte.
Meine Frage war, welche Teile des Urteils nicht umgesetzt wurden und wogegen sich der Widerspruch aufgrund des nicht ordnungsgemäßen Umsetzens des Urteil des BVG sich genau richten sollte.