Hallo Corinna,
1.) "Gesetzlich sind meine Eltern dazu nicht verpflichtet, zumal ich über 25 Jahre alt bin."
-> Ich habe lange im Internet nach entsprechenden Urteilen sowie in den SGB gesucht. Mir ist keine gesetzliche Grundlage bekannt, wonach die Eltern dazu verpflichtet wären, ihre über 25-jährigen Kinder finanziell zu unterstützen. Ich bin mittelerweile 30 Jahre alt und habe sowohl eine abgeschlossen Berufsausbildung als auch ein abgeschlossenes Studium hinter mir. Ich bilde eine eigene Bedarfsgemeinschaft. So viel habe ich bisher verstanden.
2.) "Es handelte sich um eine freiwillige Leistung der Eltern während des Studiums."
-> Meine Eltern mussten mir entsprechend Punkt 1.) zu keinem Zeitpunkt während meines Studiums mit Geld / geldeswert helfen. Sie haben sich freiwillig bis zum Abschluss des Studiums / Exmatrikulation dazu bereit erklärt. Nicht mehr und nicht weniger.
Du scheinst meine Ausführungen durch folgende Bemerkung in Frage zu stellen:
wie kommst Du zu diesem Schluß?
Falls du mehr zu dem Thema weißt, könntest du mir das bitte erläutern? Danke!