Hallo !
mein Widerspruch (Bewerbungskosten wollte das jc nicht zahlen) wurde stattgegeben, das auf dem letzten Tag, sonst wäre das ganze vor Gericht gegangen. Die Erstattung der Bewerbungskoten ist jedoch bis heute nicht auf meinem Konto eingegangen.
Der erfolgreiche Widerspruch ist jedoch auch schon fast 1 Monat her. Wie lange muss ich dem Jc für die Erstattung der Bewerbungskosten Zeit geben ? Oder soll ich dem Jc eine Frist von 2 Wochen geben ?
Beiträge von Jobser
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Wie ich bereits schrieb, ist die erhöhte Miete laut kfz angemessen. Darüber gibt es auch keinerlei Probleme mit. Wie ich ebenfalls schrieb, læsst der Senat den Mieter und Vermieter als Sozialschmarotzer darstellen ( das heißt, es steht dort nicht wortwörtlich so, sondern die Aussage lässt nur diesen Schluss zu) und daher wird die neue Miete nicht anerkannt. Und auch nur deshalb, weil Mieter und Vermieter zur selben Familie gehören. Ganz ohne Fakten wird ihnen unterstellt das man die neue Miete garnicht in echt braucht, es wäre "weltfremd" die laut kfz angemessene Miete zu verlangen. Wohnt dort aber einer der nicht zur Familie gehört, würde die neue Miete anerkannt werden. Dir sollte klar sein daß ich hier keine Beschlüsse online stellen kann und werde. Es bringt mir auch nichts irgendwelche Punkte wegzulassen.
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Hallo !
Danke Grace.
Verstehe ich das richtig, das die Person laut 160a Abs. 1 Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundessozialgericht einreichen kann ?
Hat das denn überhaupt erfolg wenn Richter einfach so dinge annehmen können, ohne dafür auch fakten zu besitzen ?
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Hallo,
ist es rechtlich möglich gegen einen Beschluss eines Landessozialgerichts gegenanzugehen wenn am ende im Beschluss steht "Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar (§ 177 SGG)", wenn in dem Beschluss der ALG 2 Empfänger und dessen Vermieter als xxxxxxxxxx dargestellt werden, weil die Miete auf die Ortsübliche (und angemessene Miete !!!) angehoben wurde ?
Hier liegt keine xxxxxxxxxxx vor, es wurde lediglich die Miete auf die Ortsübliche Miete angehoben. Laut Landessozialgericht muss nicht gezahlt werden, weil davon auszugehen ist, das es sich hier um xxxxxxxxxxxx handelt, völlig frei von irgendwelchen Fakten, einfach so wird das angenommen.
Der ALG 2 Empfänger muss nun seit einigen Monaten und in Zukunft die erhöhte Miete von seinem Regelbedarf decken und die kosten sind nicht ohne, da die Miete das erstemal seit 2011 auf die ortsübliche angehoben wurde.
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Bitte auf die sachbezogene Ebene zurückkehren!