Beiträge von Malte

    Hallo Leute,

    ich habe das Problem, dass ich nicht weiter weiß mit meiner aktuellen Situation. Ich studiere, aber da ich 1 Jahr krank war, erhalte ich kein Bafög mehr und meine Frau erwartet nächsten Monat ein Kind. Meine Frage ist, ob dies tatsächlich zutrifft:


    Das SGB II räumt in § 7 Abs. 6 Ausnahmen zum Leistungsausschluss bei Möglichkeit der Ausbildungsförderung ein. Geltend für:

    • Bei Schülern und Studenten, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, weil

      • die Ausbildungsstätte von der elterlichen Wohnung nicht in angemessener Zeit (tägl. Wegstrecke für Hin- und Rückfahrt zwei Stunden) erreicht werden kann
      • sie verheiratet sind oder waren (Lebenspartnerschaft gleichgestellt)
      • sie mit mindestens einem Kind in einem eigenen Haushalt leben

    Ich finde unter dem SGB 2 § 7 keinen Abs. 6, die Quelle für die Information lautet: Ausnahmen zum Leistungsausschluss

    Kann mir da einer weiterhelfen ? Natürlich will ich die Tage auch zum Jobcenter, aber es wäre sehr gut, wenn ich einpaar Infos mitbringe und nicht ahnungslos dastehe.
    Mein Studium an sich läuft noch 2 Jahre und ist in Vollzeit, weshalb ich Angst habe, dass die Aussage kommt: Sie stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung...
    Habe ich Anspruch ? Wenn nicht, dann wäre mein Studium stark gefährdet, was wiederum nicht im Interesse des Jobcenters wäre. Ein 400€ Job habe ich, aber das reicht vorne und hinten nicht.

    Link-Korrektur, bitte beachten url und Text
    Grace