Beiträge von Travemuende

    Casa,leiderfalsch!
    Er ist freiwillig selbst bei der AOK versichert und hat seinen Beitrag stets selbst bezahlt.
    Habe heute den Brief mit der Gesetzesänderung perPost erhalten,es geht um den § 32a SGB XII, zeitliche Zuordnung und Zahlung von Beiträgen für eine Kranken und Pflegeversicherung, Fassung ab 1.1.2018

    Tatsächlich erfuhr ich heute,seitens der AOK, dass tatsächlich am 29.12.2017 der Beitrag an die AOPK geflossen ist, jedoch von der AOK erst für den 15.2.18 verrechnet wird. Die AOK sieht sich nicht in der Lage, diesen Beitrag für den 15.1.18 zu verrechnen, da ja KK Beiträge exakt zum 15. eines Monats rückwirkend bezahlt werden.
    Was ist jetzt mit dem Beitrag vom 15.12-15.1.18, das Geld wurde mir ja bereits abgezogen???

    ja, aber die Grundsicherung hat nunmal den KKB meines Mannes bei mir abgezogen und die schriftliche Begründung steht noch aus....zumal es ja auch rechnerisch gar nicht aufgeht, da die AOK die Beiträge ja rückwirkend zum 15. eines Monats gezahlt haben will. Würde somit am 15.1. fällig, aber die Grundsicherung hat die knapp 190€ ja bereits am 1.1. zurückbehalten??? Wie soll man denn da vorgehen? dash

    Habe heute mit den Amt telefoniert, es gibt eine Neuerung, da offenbar in der Vergangenheit viele Bezieher von Sozialhilfe/Grundsicherung ihre Verpflichtungen z.B gegenüber der Krankenversicherung nicht nachkommen. Daher wurde beschlossen, das die KV Beiträge direkt durch das Amt an die KV zu leisten hat. Bescheid ist unterwegs, wenn ich die Begründung weiss, melde ich mich nochmal detaillierter ok?

    Hallo, seit Januar 18 soll es Gesetz sein, das der Ehepartner in der Bedarfsgemeinschaft, der freiwillig versichert ist, seine Krankenversicherung auch über die Grundsicherung bezahlt bekommt. Er selbst bekommt keine Leistungen, da er Rentner mit zu "hoher" Rente ist.
    Weiss jemand was über diese Änderung?
    Die Information der Grundsicherung sind nicht angekommen, aber ich habe durch die Änderung entsprechend weniger Leistung erhalten!