Das große ABER besteht allerdings darin, daß bei dem BaföG als Einkommen ein höherer Grundfreibetrag (200 €) gewährt wird als bei anderem Einkommen. Insofern kann die Mutter nicht mit der von Dir genannten Begründung das BaföG zu 100% anrechnen - ein bißchen Geld (im konkreten Fall so um die 100 €, da der normale Grundfreibetrag nur 100 € beträgt) sollte also für die Tochter für deren Bedürfnisse durchaus abfallen.
Hallo,
wenn der Grundfreibetrag bei 200€ liegt, könnte also meine Tochter diese 200€ zur eignen Verfügung bekommen wenn ich das richtig verstehe!?
Die Mutter hätte ja nach wie vor den Anteil für die Bedarfsgemeinschaft, Kindergeld und den Rest vom Bafög der über den an meine Tochter (theoretisch) fallenden Anteil von 200€ ausgezahlt wird.
Oder?
Danke für die bisherigen Antworten!