Beiträge von normaal

    Das große ABER besteht allerdings darin, daß bei dem BaföG als Einkommen ein höherer Grundfreibetrag (200 €) gewährt wird als bei anderem Einkommen. Insofern kann die Mutter nicht mit der von Dir genannten Begründung das BaföG zu 100% anrechnen - ein bißchen Geld (im konkreten Fall so um die 100 €, da der normale Grundfreibetrag nur 100 € beträgt) sollte also für die Tochter für deren Bedürfnisse durchaus abfallen.

    Hallo,

    wenn der Grundfreibetrag bei 200€ liegt, könnte also meine Tochter diese 200€ zur eignen Verfügung bekommen wenn ich das richtig verstehe!?

    Die Mutter hätte ja nach wie vor den Anteil für die Bedarfsgemeinschaft, Kindergeld und den Rest vom Bafög der über den an meine Tochter (theoretisch) fallenden Anteil von 200€ ausgezahlt wird.

    Oder?

    Danke für die bisherigen Antworten!

    Hallo,
    ich habe ein Problem das ich gerne im Interesse meiner Tochter klären möchte.
    Meine Tochter (17) befindet sich seit Sommer 2017 in einer schulischen Ausbildung und bekommt BAB.
    Sie benötigt Fahrkosten, sicherlich auch etwas Geld für was zu essen an der Schule und auch etwas um
    Schulmaterial einzukaufen.
    Sie lebt in einer Bedarfsgemeinschaft mit ihrer Mutter und zwei Geschwistern die in die Schule und Kita gehen.
    Das Problem - Von den ca. 350€ BAB, behält sich die Mutter den größten Teil ein, mit der Begründung ihr würde alles
    angerechnet und abgezogen werden, sodass sie das Geld das ihr fehlt vom BAB wegnehmen muss. Meiner Tochter
    darf sich lediglich 100-150€ behalten. Ach ja, das Kindergeld hat die Mutter ja auch noch zur Verfügung.
    Kann mir jemand sagen wie das BAB bei der Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird und welchen Teil die Mutter
    tatsächlich behalten dürfte? Sie soll ja gerne das was sie weniger bekommt einbehalten aber ich glaube so pauschal
    diese große Summe einzukassieren ist nicht richtig.

    Falls ihr dazu noch Details benötigt dann schreibt einfach.

    Danke für euer Antworten.