Kann mir dennoch jemand etwas dazu sagen wie weit zurück die Nebenkosten Nachzahlungen übernommen werden?
Seit Monat 09.2017 Leistung SGB 2.
Nebenkosten Nachzahlung wird für die gerade erhaltene Abrechnung für das Jahr 2016 nicht übernommen.
Begründung ist das in dem Jahr 2016 keine Leistung bezogen wurde.
Wie sieht es denn mit den Nebenkosten für das Jahr 2017 aus?
Bekomme ich anteilig weil 3 Monate in 2017 Leistung bezogen eine Nachzahlungsforderung meines Vermieters übernommen?
Also Beispiel 800 Euro Nachzahlung geteilt durch 12 x drei ?
Mein SB sagte das 2016 nicht übernommen wird aber 2017 schon.
Gruß