Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe mich etwas eingelesen. Da gibts noch diese Regelung, welche mir vielleicht doch die Möglichkeit gibt, da mir wirklich die Obdachlosigkeit droht. War als Untermieter bei jemanden, Jobcenter hat die Hilfeleistung eingestellt, konnte zwei Monate keine Miete zahlen, war beim Sozialgericht, Jobcenter hat die Hilfeleistung wieder eingestellt und sofort das Geld zu gesendet. Der Vermieter will aber nun nicht mehr, wobei ich auch über den abgemachten Zeitraum bei Ihm wohne. Das bedeutet mir droht die Obdachlosigkeit, nur dies muss ich jetzt nachweisen.
Dann sollte es eigentlich klappen.
"Bei einem wohnungslosen Ein Personen- Haushalt zur Integration in regulären Wohnraum ist ein Zuschlag von 15 % vorzunehmen, so dass sich der Höchstwert von 463,50 Euro um 69,53 Euro auf 533,03 Euro erhöht."