Beiträge von Kevo90

    Vielen Dank für die Antwort.

    Ich habe mich etwas eingelesen. Da gibts noch diese Regelung, welche mir vielleicht doch die Möglichkeit gibt, da mir wirklich die Obdachlosigkeit droht. War als Untermieter bei jemanden, Jobcenter hat die Hilfeleistung eingestellt, konnte zwei Monate keine Miete zahlen, war beim Sozialgericht, Jobcenter hat die Hilfeleistung wieder eingestellt und sofort das Geld zu gesendet. Der Vermieter will aber nun nicht mehr, wobei ich auch über den abgemachten Zeitraum bei Ihm wohne. Das bedeutet mir droht die Obdachlosigkeit, nur dies muss ich jetzt nachweisen.
    Dann sollte es eigentlich klappen.


    "Bei einem wohnungslosen Ein Personen- Haushalt zur Integration in regulären Wohnraum ist ein Zuschlag von 15 % vorzunehmen, so dass sich der Höchstwert von 463,50 Euro um 69,53 Euro auf 533,03 Euro erhöht."

    Hallo,

    erstmal Ihr seit ein Super Forum. Habt mir echt bei vielen Sachen weiter geholfen.
    Zu meiner Frage:

    Ich habe in Hamburg es geschafft endlich eine Wohnung zu finden, verstehe aber nicht die Sache mit Bruttokaltmiete.
    Habe die Suchfunktion genutzt, aber verstehe es immer noch nicht.
    Bruttokaltmiete bedeutet:
    Grundmiete plus Betriebskosten und Heizkosten extra.

    In Hamburg liegt die Angemessenheitsgrenze bruttokalt für 1 Person bei 463,50 Euro.

    Auf mein Expose steht:

    Grundnutzungsgebühr: 421,05 €

    Betriebskostenvorauszahlung: 96,00 €

    Heizkostenvorauszahlung: 80,00 €


    Habe ich nun Anrecht auf die Wohnung oder nicht?


    Stellt die Bruttokaltmiete die Grundnutzungsgebühr + Betriebskostenvorauszahlung ? also zu viel?


    Vielen Dank im Voraus

    Schöne Grüße