Beiträge von Paul174

    Vielen Dank für diese erste Antwort!

    Dann am besten wohl im Namen beider Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft unterzeichnen, oder? Ist mit diesem formlosen Schreiben denn die "Akte" der Bedarfsgemeinschaft geschlossen, dh. keine Einladungen mehr, keine Verpflichtungen denen gegenüber?

    Ja, natürlich ist das gewagt, das ist uns durchaus bewusst! Aber wie bereits erwähnt, irgendwann muss man abschätzen ob es das einem Wert ist oder nicht. Und wenn die Gesundheit darunter leidet bzw. sich nicht verbessert, dann ist diese auf dem ersten Blick bescheidene Lösung mit vielen Steinen im Weg am Ende doch vielleicht die bessere! Der Entschluss dazu ist ja nicht von heute auf morgen gekommen, sondern schon lange durchdacht mit allen Hürden die damit einhergehen.

    Die Zuschüsse sind a) für mich z. Zt. nicht interessant, da ich kurzfristig nicht absehen kann wohin die Reise geht. Wenn doch Bedarf sein sollte, dann gibt es ja einen Weg zurück. Und b) besteht die Selbstständigkeit meiner Freundin ja schon länger. Zuschüsse hat sie keine bekommen, da "nicht nötig". Da dann zuletzt auch im Vorfeld zugesicherte (!!) Ausgaben auf einmal ohne Rücksprache gestrichen wurden und Einkünfte "falsch" angerechnet wurden ist die Hilfe die man (zumindest hier bei uns) erwarten kann nichts Wert. Wenn dann im Gespräch die zuständige Betreuerin erstmal völlig unverfroren sinngemäß sagt "oh, sowas hätte ich ihnen gar nicht zugetraut, da bin ich ja positiv überrascht" (und das, ohne jemals vorher ein Wort persönlich mit besagter Person gewechselt zu haben), ist jegliches Vertrauen aufgebraucht.

    Hallo ihr!

    Ich habe eine Frage bezüglich der "Kündigung" beim Jobcenter und hoffe hier dafür die richtige Stelle im Forum gefunden habe.

    Zu erst einmal die Rahmenbedingungen. Wir, meine Freundin und ich, beziehen zur Zeit als Bedarfsgemeinschaft ALGII. Ich bin seit einigen Monaten krankgeschrieben (u.a. Angststörung), meine Freundin verdient mit ihrem Kleingewerbe im Nebenerwerb ein wenig Geld (also sie ist "hauptamtlich" sozusagen auch beim Jobcenter).

    Um nun weiter gesundheitlich voran zu kommen, ist es mir sehr wichtig meine "Selbstständigkeit" zurück zu gewinnen und nicht weiter dieser Willkür, Überheblichkeit und unfairen Bedingungen unterlegen zu sein. Kurzum: für meinen Weg, meine Genesung und mein Leben ist es besser, mein Leben nicht durch Fremdbestimmung der mehrfach überheblich und abwertend auftretenden Tanten des Jobcenters bestimmen zu lassen. Aus der neuen "Freiheit" heraus ist es ohne den Druck irgendwelche unpassenden Jobs, Kurse etc. machen zu müssen viel einfacher gesund und glücklich zu werden. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen ist das jedenfalls nicht für mich möglich. Nun gut, endlich zur eigentlichen Frage:

    Wir wollen beide vom Jobcenter weg, also komplett ohne ALG-II Zahlungen, Vermittlungsvorschläge, Weiterbildungen, aber somit auch ohne KV und RV. Wie läuft das ab bzw. was muss ich tun? Muss ich eine Verzichtserklärung vom ALG-II abgeben? Der Eingliederungsvereinbarung widersprechen? Gründe angeben? Müssen wir beide "kündigen"? Reicht es wenn einer das macht oder beide? Also jeder für sich oder beide in einem Schreiben? Geht das überhaupt?

    Über die Konsequenzen sind wir uns bewusst und diese bin ich aber gerne bereit zu akzeptieren. Dadurch kommen auf uns 2x Krankenversicherungsbeiträge zu und die Rentenversicherung fällt weg. KV sind dann ohne Einkommen für mich ca. 170€, richtig? RV ist, soweit ich das richtig verstanden habe, freiwillig. Diese würde dann wohl, auch wenn es vermutlich eine denkbar miese Idee ist, für die Übergangszeit wegfallen. Die Übergangszeit werden wir jedenfalls gut schaffen, um das finanzielle soll es an dieser Stelle ja aber sowieso nicht gehen, sondern um den letzten Abschnitt mit der "Kündigung".

    Ich hoffe, dass uns jemand ein paar Tipps geben kann, das würde ungemein weiterhelfen! Vielen Dank schonmal dafür und beste Grüße!

    Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Rückzahlung bzw. zum Einkommen bei Selbstständigkeit. Ich hoffe, dass ich damit hier an der richtigen Stelle bin.

    Aber erstmal zu den Rahmenbedingungen (Zahlen und Daten wurden einfachheitshalber angepasst!):

    Ich beziehe ALGII, habe aber seit Anfang letzten Jahres ein Kleingewerbe angemeldet. Dieses wurde auch in Absprache mit der zuständigen Abteilung beim Jobcenter genehmigt.

    Gewerbeanmeldung, Genehmigung beim Jobcenter, Einreichen des Antrags (EKS) und alles weitere Organisatorische erfolgte im Januar. Wie im Antrag EKS gefordert wurden die vorläufigen Angaben zu Einkommen/ Ausgaben etc. für 6 Monate eingetragen, heißt: von Januar bis Juni.

    In Rücksprache mit der Ansprechpartnerin der Selbstständigen-Abteilung wurden mir auch anstehende Ausgaben genehmigt. Hierzu zählten u.a. wichtige und notwendige Anwalts-und Steuerberatungskosten. Jene Ausgaben standen zu Beginn der Selbstständigkeit an und wurden dementsprechend im Januar bei der EKS eingetragen.

    Soweit so gut. Einige Wochen später kam dann der angepasste und vorläufige Bescheid über die ALGII-Zahlungen. Diese waren anhand der Angaben der in Anlage EKS gemachten Gewinne (+Freibetrag) natürlich geringer als vorher. Immer noch alles in Ordnung bis hierhin.

    Nun zum Haken an der ganzen Sache. Ich habe im Januar und Februar gearbeitet und auch Rechnungen gestellt (wie erwähnt, alles genehmigt). Die entsprechenden zu erwartenden Geldeingänge waren bei der EKS berücksichtigt und den Monaten entsprechend zugeordnet. Nun kam es aber dazu, dass die Rechnungen erst im März bezahlt worden sind und ich im Januar und Februar deshalb kein Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit hatte. Zusammengefasst war es also letztendlich so, dass ich im März (tatsächlich) die geplanten Beträge für Januar, Februar und März erhielt.

    Bei der abschließenden Abrechnung die nun vor einigen Wochen kam, plötzlich die Überraschung, dass die Rückzahlung deutlich (!) höher ausfällt als erwartet. Der Grund hierfür ist anscheinend, dass für die Rechnung nur März-Juni berücksichtigt wurde, der Januar und Februar aber einfach rausgefallen sind.

    Das ist letztendlich für mich eine doppelte Bestrafung: zum einen, da die höheren, einmaligen genehmigten Ausgaben nicht mehr in der Rechnung mit aufgezählt sind und einfach wegfallen (!!) und zum anderen, da der ursprünglich geplante Gewinn nun nicht mehr durch 6 Monate, sondern durch 4 Monate geteilt wird.

    Als Beispiel: Ich habe bspw. 350€ Einkommen je Monat angegeben. Das macht für die 6 Monate des Zeitraums insgesamt 2100€. Für die Berechnung des Bescheids wird der Durchschnittswert des Zeitraums genommen, das sind demnach 2100/6=350€. Nach der neuen Abrechnung ergibt sich aber folgendes: 2100/4=525€. Macht einen Unterschied von 175 im Monat und für die 4 Monate demnach ein Mehrbetrag von 700€, obwohl ich genauso viel angegeben habe, wie ich letztendlich eingenommen habe.

    Nach einem vorläufigen Termin meinte die gute Dame einfach (sinngemäß) „das steht bei uns so im Gesetz, dass der Zeitraum erst zum Zeitpunkt des ersten Geldeingangs beginnt und nicht so, wie er geplant und beantragt wurde“.

    Besonders ärgerlich ist die Tatsache, dass ich persönlich ja nichts dafürkann, dass die Unternehmen mir die Rechnungen erst Wochen später bezahlen. Außerdem wusste die Ansprechpartnerin im Vorfeld um den Umstand, dass ich ab Stichtag (Anmeldung bzw. Genehmigung) Rechnungen stelle und Einnahmen erwarte. Dass Rechnungen nicht gleich am Tag der Ausstellung beglichen werden sollte ihr eigentlich klar gewesen sein, dennoch wies sie mich (trotz ihrer Auskunftspflicht!) nicht darauf hin, dass der Monat dann nicht berücksichtigt wird.

    Nun natürlich die Frage: ist das alles so korrekt, dass hier ohne vorherige Aufklärung darüber „willkürlich“ der Abrechnungszeitraum verkürzt wird und mir demnach Geld verloren geht oder liegt hier (ausnahmsweise oops ) ein Fehler vor? Bzw. hat vielleicht jemand einen Ratschlag für mich, wie das ganze irgendwie zu lösen ist? Vielen Dank schon mal für die Antworten und Hinweise!

    Lg