Ich habe eine Frage zur Unterhaltspflicht. Der Vater meiner Tochter zahlt mir bisher 205 EUR Unterhalt, wobei ich mich hauptsächlich um unser Kind kümmere und sie bei gemeinsamen Sorgerecht auch bei mir gemeldet ist.
Da sie jetzt 8 Jahre ist, möchte sie öfter bei ihrem Papa sein.
Wir wollen uns nun zu zeitlich gleichen Teilen um unser Kind kümmern. Für Klamotten etc. würde der Vater auch mit aufkommen.
Bin ich weiterhin verpflichtet bei ihm Unterhalt geltend zu machen? Kann es mir passieren, wenn wir uns einigen, dass er keinen Unterhalt mehr zahlt, dass mir das Hartz IV Amt trotzdem den Unterhalt als Einnahme anrechnet.? Und entfällt bei unserer neuen Regelung der Alleinerziehungszuschlag?
Danke euch im Voraus für einen Tipp!
LG scheselong