Beiträge von YolandaGoesShopping

    Hallo,

    ich pflege zwei Angehörige (Pflegrad 2 und 3). Insgesamt 56 Stunden die Woche.

    Die meiste Zeit benötige Vormittags und ab Abend.

    So gesehen, hätte ich Nachmittags "Luft" 4-5 Stunden zu arbeiten, jedoch bin ich völlig ausgelaugt. Diese Zeit nutze ich für Wohnung putzen, einkaufen, etc.

    Mein Vermittler meinte beim letzten Gespräch, ich könne einen formlosen Antrag stellen um von der Arbeitspflicht befreit zu werden. Antrag und die Gutachten des MDK also eingereicht. Das ist nun Wochen her und ich habe noch kein Feedback erhalten.

    Ich bewerbe mich zwar auf die Vermittlungsvorschläge, aber nur um nicht sanktioniert zu werden, wenn ich es nicht tue. Ich warte ja immer noch auf Entscheidung des Jobcenters.

    Muss ich mich trotzdem bewerben und gar Jobs annehmen bis eine Entscheidung fällt? Muss ich Einladungen des Jobcenters folgen, obwohl ich gar keine Zeit habe?
    Ich habe eine Einladung zu einer Jobmesse erhalten. Diese wäre den ganzen Vormittag. Genau dann, wo ich absolut keine Zeit habe.

    Kann ich sanktioniert werden, wenn ich der Einladung nicht folge mit der Begründung, dass sich diese Zeit mit der Pflege nicht vereinbaren lässt?

    Kann mich das Jobcenter zwingen Nachmittags zu arbeiten, obwohl ich schon so eingespannt bin mit der Pflege?

    Danke
    YGS

    Dass mit dem Kuchen habe ich einer Bewerbung im Internet entnommen. Derjenige hatte Erfolg damit.

    Bisher wurde ich zu Jobgesprächen eingeladen. Meinen letzten Job habe ich auch mit oder trotz dieses Anschreibens erhalten.
    Die erste Frage war immer "Kuchen mitgebracht?". Allerdings gestalteten sich die meisten Gespräche und Gesprächspartner dann doch als öde und langweilig.

    Ich sehe das nicht als Verhinderung eines Arbeitsverhältnisses.
    Meine Bewerbung soll auffallen und sich von den Standard-Bewerbungen der anderen abheben. Was es ja tut.

    Ich habe jetzt eine langweilige Standard-Bewerbung für die Jobangebote vom Amt.
    Meine unkonventionelle Bewerbung verwende ich für die Unternehmen, die für mich interessant sind.:-)

    Hallo,

    die letzten 16 Jahre habe ich in TZ (20 Wochenstunden) wegen Rückenproblemen gearbeitet. Dies hat der ärtzl. Gutachter des Arbeitsamtes bei dem ich persönlich vorstellig war damals so bestätigt.
    Sogar ein weiteres mal wurde dies vom selben Gutachter bestätigt. Bei dem ich wieder persönlich antreten musste.
    Jetzt wurde ein neues Gutachten erstellt OHNE mich persönlich gesehen zu haben. Ich sei vollschichtig einsetzbar.
    Neeee, bin ich nicht.

    Ich bin in den letzten 16 Jahren nicht jünger geworden und wurde von meinen Beschwerden nicht auf wundersame weise geheilt. Die Beschwerden sind immer doch da und es sind neue hinzu gekommen.

    Wie gehe ich gegen das Gutachten vor?

    Danke
    YGS

    Hallo,

    gestern war ich bei meiner neuen Arbeitsvermittlerin. Ihr gefällt mein Bewerbungsanschreiben nicht.
    Ist Geschmackssache.
    Sie findet es provokant und einen Kuchen anzubieten, um zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, sei eine Art Bestechung.
    Dann ist es eben Bestechung, wenn ich dadurch den Job bekomme.
    Dem potentiellen Arbeitgeber mit Eingliederungszuschuss zu zuwedeln, ist auch eine Art Bestechung. "Sie bekommen Geld vom Amt, wenn Sie mich einstellen".

    Nun musste ich EGV unterzeichnen, in dem ich mich verpflichte das Anschreiben abzuändern. Außerdem schreibt man mir vor, wo ich nach Stellengesuche suchen muss.
    Ich suche bei stepstone und kimeta.

    1. Darf mir die Vermittlerin das Anschreiben vorschreiben?
    2. Darf mir die Vermittlerin vorschreiben, wo ich nach Stellengesuchen suchen soll? Ich soll bei xxxx und auf dem Portal der AA suchen.

    Danke
    YGS

    Hallo,

    bisher pflegte meine Mutter meine Schwester (Pflegegrad 3). Jetzt ist meine Mutter selbst Pflegebedürftig (Grad 2).
    Ich pflege nun Mutter und Schwester. Fulltime Job.

    Bisher habe ich es vermieden, dies der AA/JC mitzuteilen, da ich mir unsicher bin, ob ich dann weiter Leistungen beziehe oder dann Fall für´s Sozialamt werde.
    (Hatte Jahrelang Stress mit dem JC wegen KdU. Nun hat Gericht zu meinen Gunsten entschieden. Ich habe nur die Befürchtung, wenn JC nicht mehr für mich zuständig ist, sondern Sozialamt, dass ich dann mit dem Sozialamt denselben Stress wegen KdU haben werde. Das will ich vermeiden).

    Ich bin ja so gesehen Erwerbsfähig, nur stehe ich der Vermittlung eben nicht mehr zur Verfügung.
    Bekomme ich dann also weiterhin Leistung von AA/JC oder ist dann das Sozialamt für mich zuständig?

    Danke
    YGS

    Ja. Ich muss ja wohl darauf vertrauen und erwarte auch, dass der Mitarbeiter richtig rechnet.
    Gegen paar Cent oder Euro ist nichts einzuwenden. Aber wenn es sich um paar Hundert handelt,hört der Spaß auf.
    Soll der Leistungsbezieher künftig die Rechnerei übernehmen?

    Die Statistik belegt jedenfalls, dass viele Bescheide falsch sind. Inkompetenz der Sachbearbeiter?

    Hallo,

    dem Jobcenter liegen mein Mietvertrag vor (der konsequent ignoriert wird), der Arbeitsvertrag (20 Wochenstunden, Bruttoarbeitslohn) und die regelmäßigen Gehaltsnachweise.
    Dem Jobcenter sollte es doch möglich sein, richtig zu rechnen.

    Nun kam es zur Überzahlung (die 2.te) zu der ich mich äußern sollte.

    Ich teilte dem Jobcenter mit, dass die Miethöhe falsch berechnet wurde (es ignoriert den Mietvertrag und wendet Pro Kopf Anrechnung an) und ich meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen sei und mein Gehaltsnachweis vorgelegt habe. Rechnen müssen sie selber. Ich mache Vertrauensschutz geltend.

    Als Antwort kam eine Zahlungsaufforderung der Überzahlung mit Anschrift einer Inkassso. Meine Äußerung sei Sachverhaltsfremd. Ich solle innerhalb zwei Wochen zahlen, könne gegen den Bescheid jedoch innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen.


    Wozu äußere ich mich, wenn meine Aussage als Sachverhaltsfremd bezeichnet wird. Warum soll ich innerhalb von 14 Tagen zahlen, wenn ich innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen kann? Ist doch unlogisch.
    Selbst wenn ich Widerspruch einlege habe ich Stress mit der Inkasso, wenn ich nicht zahle. Was ich auch nicht werde.

    Ich bin an der Überzahlung doch nicht Schuld.

    Weiß jemand Rat? Danke

    Das Urteil habe ich nicht. Ich hebe Papierkram nie auf. Kein Platz für.

    Aus meinen Kontounterlagen ist der Verwendungszweck ja ersichtlich: "Mit Bezug auf den geschlossenen Vergleich".
    Es geht doch ganz klar hervor, dass es sich um einen geschlossenen Vergleich vor Gericht handelt.


    Für mich daher eine unsinnige Anfrage des Jobcenters.

    Hallo,

    ich wohne seit einigen Jahren bei meinen Eltern zur Untermiete.
    Anfangs hat das Jobcenter den Mietvertrag akzeptiert und die Mietkosten in voller Höhe übernommen.
    Nach etwa 9 Monaten kam ein Änderungsbescheid und die Kosten wurden nicht mehr in voller Höhe übernommen. Stattdessen Pro-Kopf-Anrechnung.
    Da ein Familienmitglied Grundsicherung im Alter erhält, hat das Sozialamt einfach mal den Mietvertrag meiner Eltern mit der Hausverwaltung an das Jobcenter übermittelt.
    Diese Dritteln nun die Miethöhe.

    Natürlich Widerspruch und dann Klage eingereicht. 1 Woche vor dem Termin beim Sozialgericht wieder Änderungsbescheid des Jobcenter, man würde die Miete in voller Höhe berücksichtigen und ich erhielt eine fette Nachzahlung.

    Wieder einige Monate später kam erneut Änderungsbescheid und die Kosten wurden nicht mehr in voller Höhe übernommen. Stattdessen wieder die Pro-Kopf-Anrechnung.
    Natürlich Widerspruch und Klage eingereicht. Warten auf Termin beim Sozialgericht.

    Ist das Willkür des Sachbearbeiters? Wie kommt dieses "Ja, Nein, Ja, Nein" zustande?

    Das kann doch nicht immer alle paar Monate so weiter gehen.


    Vielen Dank.
    Grüße Yolanda

    Hallo,

    ich bekomme aufgrund eines Gerichtsurteiles monatlich 50€ durch die Beklagte auf mein Konto überwiesen. Das ist ein Schadenersatz, weil ich von dieser Person beleidigt wurde.
    Nun will das Jobcenter wissen zu welchem Zweck ich dieses Geld erhalten habe.
    So lange hält es meinen Weiterbewilligungsantrag zurück. Dürfen die das überhaupt?

    Muss ich dem Jobcenter den Zweck nennen?
    Gilt da nicht dieser Freibetrag von 100€?

    Vielen lieben Dank
    Yolanda