Hallo,
ich verstehe. Ich kenne es von ALG1 noch so, dass man sich auch nur für die Vermittlung in eine Teilzeitstelle bereit erklären kann, dann jedoch aber auch nur einen geringeren Satz des Lebensunterhaltes erhält.
Vielen Dank für deine Antwort.
Falls jemand noch andere Informationen hat, würde ich mich freuen.
Danke