Hallo ihr lieben,
ich habe mir letzten Sommer einen Artikel online bestellt. Dieser kostete 150 Euro. Nun ist er im Januar kaputt gegangen und ich musste es einschicken. Da ich nicht nochmal den selben Artikel haben möchte hat der Händler das Geld auf mein Konto zurück überwiesen.
Jetzt muss ich einen Folgeantrag stellen und Kontoauszüge vorlegen. Werden dabei die 150 Euro als Einkommen angerechnet?
Liebe Grüße