sie geht noch in die Schule...
aber während des ersten Jahres ist sie doch eigentlich keine Bedarfsgemeinschaft mit ihrem Freund oder?
sie geht noch in die Schule...
aber während des ersten Jahres ist sie doch eigentlich keine Bedarfsgemeinschaft mit ihrem Freund oder?
nein der Umzug war nicht genehmigt, weil sie davon ausgegangen war, dass der Umzug sowieso nicht genehmigt wird...
aber eben den Regelsatz U25 ohne Miete würde ihr das erste Jahr zustehen, oder?
Hallo an alle,
ich habe mal eine Frage für meine Cousine. SIe ist 18 und bei ihrer Familie ausgezogen. Die Familie bekommt ALg II und meine Cousine ist jetzt zu ihrem Freund gezogen, sie hat nun wieder Alg II beantragt. Nun ist die Frage, ob sie überhaupt Anspruch auf Alg II hat. Sie müsste ja eigentlich bis 25 Jahre zu Hause bei den Eltern leben. Aber ich hab gelesen, dass es das erste Jahr ein ZUsammenleben auf Probe gibt und sie dann trotzdem wenigstens Anspruch auf den Grundbedarf hat. Nun will das Job Center aber auch die Einkünfte von ihrem Freund, aber ich dachte sie würden im ersten Jahr nur als Haushaltsgemeinschaft gelten und nicht als Bedarfsgemeinschaft. Kann das Job Center auch das EInkommen von ihrem Freund verlangen? Dann hat sie kein eigenes Konto und würde das Konto von ihrem Freund angeben, aber es wäre wahrscheinlich besser ein eigenes Konto anzugeben oder?
Vielen Dank für eure Antworten.
Hallo liebe Community,
ich bin mit meiner Familie in eine neue Wohnung gezogen und habe versäumt vorher einen Antrag auf Übernahme der Kaution zu stellen. Die Wohnung ist von der Größe zwar angemessen, aber die Miete ist ein bisschen zu hoch. Das Job Center war aber über den Umzug informiert. Gibt es noch eine Möglichkeit nachträglich ein Darlehen für die Kaution zu bekommen? Die KAution von der alten Wohnung kann ich leider nicht wiederbekommen... und mein Vermieter besteht auf der Kaution.
das Problem ist, dass das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter überweist, dadurch hat sich zwar der Bedarf geämdert, aber dadurch hat niemand je mehr Geld oder weniger bekommen... die Summe der Miete bleibt ja gleich... gibt es keine Möglichkeit, dass das Job Center das ausgleicht...
Hallo,
ich bräuchte mal Hilfe.
Ich lebe mit meinem Bruder und seiner Frau zusammen in einer Wohnung. Wir bekommen alle Alg II. Letztes Jahr im Juli ist der Sohn meines Bruders geboren. Ich war dann mit meinem Bruder im Job Center und wir haben zusammen die Geburtsurkunde abgegeben und das Job Center mündlich darüber informiert, dass jetzt das Baby da ist. Im Dezember habe ich dann den Weiterbewilligungsantrag ausgefüllt. Dann kam ein neuer Bescheid, dass seit Juli für mich zuviel Miete überwiesen wurde und ich deswegen 540 Euro zurückzahlen soll. Wir bezahlen die Miete nicht selbst, sondern das JC überweist die Miete direkt. Die Miete ist also gleich geblieben, für mich wurde nur zuviel bezahlt wegen meinem Neffen. Ich sehe jetzt aber nicht ein, dass ich das Geld zurückzahlen muss, weil ich das JC ja informiert habe und außerdem macht es doch praktisch sowieso keinen Unterschied, ob die Miete jetzt für mich oder meinen Neffen bezahlt wird. Der Betrag ist ja doch der gleiche.. Kann ich da irgendwas machen?
Vielen Dank für Eure Hilfe..