Beiträge von Dadooooo

    Hallo,

    1. Ja das Schreiben war von der Staatsanwaltschaft, habe mich da vertan.

    2. Den Gläubiger selbst darf bzw. soll ich nicht kontaktieren, da die Staatsanwaltschaft noch folgendes schrieb:

    Die Staatsanwaltschaft wird versuchen, diesen Geldbetrag für Sie von d. Verurteilten einzuziehen. Sobald der Betrag hier vereinnahmt wurde, kann eine Auszahlung an Sie erfolgen. Vorsorglich wird daraufhin gewiesen, dass ungewiss ist, ob und in welchen Zeitraum der Betrag erfolgreich beigetrieben werden und somit eine Auszahlung erfolgen kann.

    Nun weis die Staatsanwaltschaft ja keine Bankdaten etc von mir und deshalb wollte ich mich anwaltlich informieren.

    Hallo zusammen,

    im Mai kaufte ich auf der Plattform Shpock von einen privaten Händler eine PS4. Leider habe ich diese nie erhalten und habe somit Anzeige erstattet.

    Heute bekam ich ein Schreiben vom Gericht, dass ich das Geld wieder erhalte. Nun weis ich aber nicht wie ich vorgehen soll, da im Schreiben folgendes steht:

    Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

    So nun brauche ich aber rechtlichen Rat, da ich sonst nicht weis, wie ich mein Geld wieder erhalte. Und nun zur eigentlichen Frage: wie ist das als ALG2 Empfänger? Ich habe mal gehört, dass man eine Rechtsberatung beim Jobcenter anfordern kann. Stimmt das oder muss man die Anwaltskosten selbst bezahlen?

    Liebe Grüße

    Hallo,
    gleich mal Vorweg, bevor hier wieder irgendwelche Schlaumeier kommentieren, ich bin aus gesundheitlichen Gründen auf ALG2 angewiesen! Nun meine Frage, weis jemand, ob das ALG2 noch vor dem Wochenende da sein wird? Würde mit meinen Sohn nämlich gerne etwas unternehmen.

    Guten Tag,
    ich habe vor kurzen eine Anzeige wegen Betrug bekommen was ich allerdings bestreite. Nun habe ich ein Schreiben vom Gericht bekommen, dass ich gesetzlich einen Anwalt brauche. Entweder ich suche mir selbst einen oder mir wird ein Pflichtverteiger gestellt. Da es um eine Freiheitsstrafe um 1 Jahr geht, möchte ich natürlich meinen Verteiger nach Wunsch wählen. Nun meine Frage: da ich derzeit ALG2 beziehe wollte ich fragen, ob ich den Verteidiger selbst zahlen muss oder ob mir ein Berechtigungsschein zusteht? Wer kann mir bitte weiterhelfen.
    Liebe Grüße