Alles anzeigenHallo,
mir ist nicht klar, wozu Du einen Rechtsanwalt brauchst, aber egal.
Das Jobcenter hat mit einer Rechtsberatung absolut nichts zu tun. Denkbar wäre ein sog. Beratungsschein, den Du beim örtlichen Amtsgericht beantragen kannst. Allerdings bezweifele ich sehr stark, daß Du einen solchen bekommst - offensichtlich ist Deine Rechtssache ja mit dem Schreiben des Gerichts zu deinen Gunsten ausgegangen.
Allerdings scheinst Du mir ein paar Sachen durcheinander zu bringen:
1. ein Gericht wird Dir nicht irgendwelche Hinweise einer Staatsanwaltschaft betreffs Rückfragen zukommen lassen. Also: handelt es sich nun um ein Schreiben eines Gerichtes oder handelt es sich um ein Schreiben einer Staatsanwaltschaft?
2. normalerweise steht in einem Gerichtsbeschluß, daß Dir Schadenersatz in welcher Höhe zusteht. Nun forderst Du einfach den Gläubiger mit Hinweis auf das Urteil auf, binnen meinetwegen 10 Tagen die außenstehende Summe an Dich zu überweisen. Geschieht das nicht, kannst Du zu dem Gerichtsvollzieher vor Ort gehen und ihm den Auftrag zur Zwangsvollstreckung erteilen. Für all das braucht man keinen Rechtsanwalt oder Beratungsschein.
Gruß1
Hallo,
1. Ja das Schreiben war von der Staatsanwaltschaft, habe mich da vertan.
2. Den Gläubiger selbst darf bzw. soll ich nicht kontaktieren, da die Staatsanwaltschaft noch folgendes schrieb:
Die Staatsanwaltschaft wird versuchen, diesen Geldbetrag für Sie von d. Verurteilten einzuziehen. Sobald der Betrag hier vereinnahmt wurde, kann eine Auszahlung an Sie erfolgen. Vorsorglich wird daraufhin gewiesen, dass ungewiss ist, ob und in welchen Zeitraum der Betrag erfolgreich beigetrieben werden und somit eine Auszahlung erfolgen kann.
Nun weis die Staatsanwaltschaft ja keine Bankdaten etc von mir und deshalb wollte ich mich anwaltlich informieren.