Hallo
danke für die Zügige Antwort.
Ich hätte eine Frage zu dem Guthaben aus Zahlungen für Wasser / Abwasser.
11x 120 € erscheinen mir für Wasser extrem hoch. Hast du das mal geprüft?
Dann wäre interessant, ob das Guthaben für Wasser bereits verrechnet oder ausgezahlt wurde und falls ja, wann genau? Das JC hat be Kenntnis aller Tatsachen üblicherweise nur ein Jahr Zeit das Geld zurückzufordern.
Dazu muss ich sagen, das das ein fehler in meiner Wohnung war.
In der Toilette war etwas kaputt, weshalb das Wasser scheinbar durchgehend lief.
Es ist mir erst aufgefallen als ich von den stadtwerken daraufhingewiesen wurde,
das solche kosten meist dann entstehen wenn irgendwo das wasser läuft...
und am ende kamen wir drauf das im Toiletten kasten hinterm klo ein gerät defekt war, es wurde ausgetauscht und ersetzt...
daraufhin waren die abwasser kosten in dem Jahr wirklich hoch... soweit ich weiss aber nicht bei 120€ lagen!
Das passierte im zeitraum 01.01.2015-31.12.2015 (abrechnungzeitraum stadtwerke) weshalb ich auf eine nachzahlung von 699,67€ kam
(Das JC meinte das das ein fehler des vermieters war und er normalerweise sich um die rückzahlung kümmern müsste, der vermieter wollte keine stellung dazu nehmen und weil das JC letzten endes die kosten ohne wenn und aber übernommen hat, hab ich auch keinen anwalt eingeschaltet).
Das Jahr darauf also vom 01.01.2016-31.12.2016 habe ich ein guthaben von 277.20€ erhalten... weil das ziemlich hoch war, habe ich mich direkt ans JC gewendet... ja ich glaub ich hätt ausser der mündlichen absprache, noch mir alles protokollieren und unterschreiben lassen sollen! Sie meinte ich soll das guthaben erstmal bei seite legen, weil ich damit rechnen kann das es demnächst an meinen Regelsatz angerechnet werden könnte.
Kann mich auch ehrlich gesagt nicht daran erinnern 120€ 11 monate lang gezahlt zu haben..
Die Stadtwerke haben mich ab aug. 2016 auf meine bitten runtergestuft auf 75€, weil 120€ für ein 2 personen haushalt wirklich viel geld ist.
Naja und die jahres abrechnung hat gezeigt ich hatte recht worauf ich für 2017 auf 46€ runter gestuft wurde, mittlerweile 44€
Wenn es darum geht, das guthaben von 277€ nach zu zahlen dann sag ich nicht nein,
aber bei 77€ die ich nicht mal erhalten habe oder mir unter den nagel gerissen habe, das geld was als guthaben noch beim vermieter verbucht ist...zurück zu zahlen finde ich ne sauerei.
Ich glaube ich schreibe einen Wiederspruch, die möglichkeit dazu habe ich ja erhalten bis zum 22.2
wenn es dann nicht fruchtet schalte ich den anwalt ein, der kennt sich mit den rechtslagen besser aus als ich