4. ) Wenn ich JETZT ein Einkommen habe, werde ich dann nach
Zuflussprinzip von z. B. 200 € nix begezogen bekommen, da ich ja keinen
Zufluss von der Regelleistung bekomme?
"Verstehe die Frage nicht." -bass386
Also wenn ich ab nächster Woche arbeite und das gleichzeitig melde.
Wird davon alles klomplett angerechnet? WENN ich Rückzahlungen schon leisten muss, oder zieht man die davon ab?