Beiträge von a-j3saw

    Die Zahlung von BAföG war zwar rechtswidrig, aber das Geld ist anzurechnen. Das hat die Rechtsprechung bereits entschieden. Ich sehe da keine Chancen. Auch wenn es unfair anmutet.

    Unfair ist nett ausgedrückt.. Ohne Ersparnisse wäre das ein finanzielles Desaster.

    Im Übrigen bin ich der Meinung, dass BAföG immer am Ende des Monats gezahlt wird. Wenn du ab September Student bist, dann lebe im September vom BAföG, welches Ende September gezahlt wird.

    Nicht ganz. Es wird immer am Monatsende für den Folgemonat ausgezahlt. Das Geld für Oktober kommt Ende September und wird dann doch wohl wieder vom ALG 2 abgezogen, wenn ich das richtig verstehe.

    Du sollst die Unterlagen spätestens 2 Wochen nach dem 21.6. beim JC vorlegen. Besser noch früher, also schnellstmöglich. Spätestens sollen sie am 5.7. im JC sein.

    Okay, das hätte ich mir eigentlich auch selbst denken können. ^^

    Es fehlt nur noch die Vermieterbescheinigung, die bekommen sie aber auch, sobald ich sie habe.

    Vielen lieben Dank für die Hilfe beim Widerspruch!

    Ich versuche das mal und melde mich wieder, wenn es Neuigkeiten gibt.

    Achtung, Anfängerfrage.

    Ich muss noch Unterlagen nachsenden und verstehe nicht, bis wann.

    Die Anforderung kam am 21.06. Im Schreiben steht folgendes:

    "[...] in oben stehender Angelegenheit teilen wir mit, dass wir die Leistungsgewährung zum 31.07.2018 befristet haben."

    "[...] Zur Weitergewährung [...] schnellstmöglich folgende Unterlagen in Kopie zusenden"

    "[...] innerhalb einer angemessenen Frist (2 Wochen) nach dem Befristungsdatum bei uns vorlegen"

    Ist das Befristungsdatum nun der 21.06. oder der 31.07.?

    Hallo Ameise,

    vielen Dank für die Antwort! Das hilft mir schon mal weiter und macht Mut, den Widerspruch anzugehen.

    Das Bafög für Mai wird nicht angerechnet - weil es im April ausgezahlt wurde und das ALG2 erst ab Mai beantragt ist.

    Für den April stehe ich ohne Einkommen da, aber daran bin ich mehr oder weniger selbst schuld.

    Der BWZ ist vom 01.05. bis 30.09., weil ich ja ab Oktober (vorraussichtlich) wieder studiere.

    Was meinst du mit der Berücksichtigung der 5 Monate?

    Hallo zusammen!

    Mein Antrag auf ALG 2 zum 01.05. wurde bewilligt. Mit der Einkommensanrechnung habe ich aber so meine Probleme.

    Ich habe mich Ende Mai rückwirkend für das Sommersemester (01.04. - 30.09.2018) aus gesundheitlichen Gründen vom Studium beurlauben lassen. Somit gibt es natürlich auch kein Bafög mehr. Die Zahlungen für April bis Juni habe ich aber trotzdem bekommen und muss sie zurückzahlen. Soweit, so gut.

    Beim ALG2 wird das Bafög für Juni 2018 (Zahlungseingang im Mai 2018) als Einkommen angerechnet. Ich möchte auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Reicht da eine formlose Argumentation oder braucht es Paragraphen? Oder kann ich mir das gleich sparen, weil die Erfolgsaussichten zu gering sind?

    Frage 2: Ab Oktober werde ich wieder studieren und Bafög beziehen - das wird im September überwiesen und ist dann wieder ein Zufluss während des ALG2-Bezugs.. Kann ich da präventiv irgendwas unternehmen, um nicht noch mehr Probleme zu bekommen?

    Besten Dank im Voraus!

    Ganz so einfach ist das nicht, denn wenn du dein Geld offensichtlich ausgibst um hilfebedürftig zu werden, kann das Konsequenzen haben.

    Guten Morgen, danke für den Hinweis. Ich nehme mal für mich mit, dass es ein schmaler Grat ist.
    Falls jemand nachfragt, kann ich aber mMn gut nachweisen, dass es sich nicht um Luxus/Verschleudern handelt und ich schon immer nach dem Motto "Was auf dem Konto ist, wird auch ausgegeben" lebe.
    Eigentlich war das aber auch nicht die Intention meines Hilfegesuchs. :)

    Hallo Casa, danke für die Rückmeldung.

    Ich bin 24 und werde im Oktober 25.

    Der Fonds ist rund 3.000€ wert, dazu kommen noch etwa 2.500€ auf Giro- und Tagesgeldkonten. Das ist alles, was ich an Vermögen besitze.

    Das Urlaubssemester wird dann auch durch den Arzt bestätigt werden. Ich werde dann auch tatsächlich studier- und arbeitsunfähig sein.

    Hallo zusammen,

    ich habe bislang so gar keine Ahnung von Hartz 4 und beim Recherchieren bislang noch nichts zu dieser Fragestellung gefunden. (Falls es da was gibt, gerne verlinken!).

    Vermutlich werde ich im Sommer einen Antrag auf ALG 2 stellen (als Folge eines krankheitsbedingten Urlaubssemesters, falls das von Relevanz ist). Nun besitze ich einen Immobilienfonds, von dem ich quasi jetzt erst erfahren habe (wurde quasi zu meiner Geburt angelegt und seitdem war nie mehr die Rede davon). Die Kündigungsfrist beträgt 1 Jahr, ich kann also erst 2019 über das Geld verfügen. Wird es trotzdem angerechnet?

    Was mir bislang auch nicht klar ist: Wie verhält es sich mit Einkommen&Vermögen der Eltern? Ich bin unter 25 und lebe schon länger alleine.

    Danke im Voraus!
    Gruß