Hallo, ich bräuchte mal eure Hilfe. Ich hab bei der Abrechnung der Mietnebenkosten eine Gutschrift erhalten. Ist es richtig, dass die volle Höhe daraus auf meine Leistungen angerechnet wird, selbst wenn ich im Zeitraum der Abrechnung letztes Jahr nur ein paar Monate Leistungen erhalten habe und den Rest selbst erwirtschaftet habe, also gearbeitet habe und selbst für meine Kosten, eben auch die Miete aufgekommen bin? Habe dazu nämlich jetzt einen Bescheid bekommen, wo drin steht, dass ich die komplette Summe erstatten soll. Finde das irgendwie ungerecht, dass ich z.B. bei Heizung sparsam war und nun nichts davon haben soll. Danke schon mal für eure Antworten!
Beiträge von Cindy
-
-
Hallo!
Unabwendbar bedeutet in dem Zusammenhang, dass die Fahrkosten von 45 Km
einfache Fahrt nicht zu umgehen, oder nicht zu vermeiden sind und tatsächlich
entstehen.
Gruß
Ach so, okay. Danke für die Antwort.
-
Noch mal vielen Dank!
Eine Frage hab ich dann noch: Was bedeutet diese "unabwendbar"?
-
Lieben Dank, Corinna!
Ja, die Miete ist angemessen. Ich nehme an, dass bei den 138 € schon die erhöhten Fahrtkosten einberechnet wurden, oder?
-
Ja sorry, das hatte ich nicht bedacht.
Also ich wohne alleine. Miete beträgt 475 € incl. Heizung und Nebenkosten.
Bruttoverdienst: 1.407 € , netto: 1.053 €
Einfach Fahrstrecke: 45 km
-
Hallo, zurzeit bin ich noch in Arbeit, werde aber demnächst wieder arbeitslos. Hab auch nicht lange genug gearbeitet, um Anspruch auf ALG I zu haben. Daher geht's wieder zum Jobcenter. Nun ist es so, dass ich evtl. einen Job demnächst in Aussicht hätte. Der ist aber recht weit von mir entfernt und man zahlt nur Mindestlohn. Da ich nicht weiß, wo die Grenze beim Einkommen ist, wo noch aufgestockt wird vom Jobcenter, wende ich mich an mit der Frage an euch. Sollte ich bei dem geringen Verdienst nämlich keine erhalten, würde der Job sich nicht lohnen für mich, da fast nichts übrig bleibt und ich hohe Benzinkosten hab. Kann man diese Grenze irgendwie errechnen? Vorab schon vielen Dank für die Antworten!
-
Hallo,
das Problem liegt ganz woanders, womit das JC durchaus Recht hat mit seiner Anrechnung: der Vermieter darf ein Guthaben aus den Betriebskosten nicht mit einer Mietminderung verrechnen.
Gruß
Ja Corinna, da hab ich auch schon drüber nachgedacht. Ich habe auch schon überlegt, den geminderten Betrag (265 €) von der März-Miete abzuziehen. Hab auch schon einen Termin beim Mieterschutzbund ausgemacht, hab den allerdings erst am 28.02. :-/
-
-
-
Hallo,
ich arbeite 20 Stunden in der Woche und bekommen aufstockendes Hartz4. Nun habe ich meine NK-Abrechnung vom Vermieter bekommen. Ich hatte ein Guthaben von 419 €. Weil ich aber die Miete in den letzten Jahren um insgesamt 265 Euro gemindert hatte (berechtigt, vom Mieterschutzbund so berechnet und dem Vermieter mitgeteilt), hat er nun dieses Geld einfach von meinem Guthaben abgezogen und mir nur 153 € ausgezahlt. Das Jobcenter rechnet mir nun aber die vollen 419 € an und zieht mir für die Monate März und April gut 200 € ab, sodass ich im Endeffekt weniger Geld habe, als würde ich nicht arbeiten gehen. Das kann aber doch nicht sein! Darf das Jobcenter überhaupt Geld, dass man nicht erhalten hat, anrechnen? Ich hatte sie seinerzeit auch über die Mietminderung unterrichtet.
Hoffe auf Antworten, die mir helfen können. Danke schon mal im Voraus!