Hallo liebes Forum, so das mit dem Job hat sich bewährt und ich bin jetzt tatsächlich nicht mehr hilfebedürftig! Juchu!
Es gibt auch das Update, dass ich meine Selbstständigkeit dem Finanzamt und dem Jobcenter gegenüber abgemeldet habe und Angestellte geworden
bin. Ich habe mich jetzt schon tagelang durch das Internet gegraben
und durch all die Unterlagen die mir das JC zur Verfügung gestellt
hat, um eine Antwort auf meine Frage zu finden und konnte keine
wirkliche Rechtsgrundlage für mein Problem finden. Vielleicht hat
jemand ein ähnliches Problem oder weiß, wie man folgendes
zusammenbringen kann:
1) Mein BWZ lief
vom 01/06/18 - 30/06/18. Ich habe mich am 22.02.2018 abgemeldet vom
JC abgemeldet und das JC hat dann noch März 2018 gezahlt, da es nicht so flink die Auszahlung einstellen konnte. Leistungen wurden also für insgesamt 3
Monate gezahlt.
2) Ich habe mich
von meiner Selbstständigkeit zum 30.04.2018 abgemeldet und dies auch
dem Jobcenter mitgeteilt.
3) Ich habe eine
Tätigkeit im Bewilligungszeitraum angefangen und Zahlungen ab April
erhalten.
Das JC hat mich
zuerst aufgefordert, nur für den 01.01.18 - 31.03.18 Belege
einzureichen, und ebenfalls Nachweise über die nichtselbständige
Tätigkeit und sämtliche Gehaltsnachweise (ohne Zeitangabe, also zu
sagen von welchem Zeitraum diese Gehaltsnachweise eingereicht werden
müssen).
Dann später kam
ein Brief, mit welchem ich aufgefordert wurde, folgendes
einzureichen: eine Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber
ausgefüllt, sämtliche Lohnabrechnungen ab Aufnahme der Tätigkeit,
Kontoauszüge ab 01.04.2018 - 30.06.18 in Kopie.
Für mich ist
überhaupt nicht klar, wie es sich verhält, wenn man innerhalb eines
BWZ beides ist/war: Selbstständig und Angestellt.
Wie wird denn
dann überhaupt der tatsächliche Bedarf berechnet? Und welche
Forderungen kann das Jobcenter an mich noch stellen, nachdem die
Hilfsbedürftigkeit erloschen ist. Muss ich wirklich eine
Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber vorlegen? Das kann sich ja
durchaus nachteilig auf meine Anstellung auswirken, wenn ich den
Arbeitgeber das Fragen muss...
Aber was mich
wirklich umtreibt, ist das ich noch gar keine klare Auskunft in den
SGBs gefunden habe oder sonstwo, wie denn Einkommen genau angerechnet
wird, wenn man beides ist, Selbstständig und Angestellter. Noch dazu
wenn sich eines davon abgemeldet wird. Nun kann man natürlich sagen:
See and find out, aber wenn ich keine Grundlage finde, auf der dann
mein Bedarf festgestellt wird, woher soll ich dann wissen, das mein
Bedarf rechtmäßig berechnet wird?
Als
Selbstständiger wird ja anscheinend der komplette BWZ genommen, egal
wann man aussteigt und dann wird das Einkommen durch alle Monate
geteilt.
Als
Angestellter, zählen nur die Monate, wann das Gehalt geflossen ist.
Zudem frage ich
mich jetzt, ob ich überhaupt meine EKS richtig angegeben habe. Wenn
ich meine Selbstständigkeit offiziell Ende April aufgegeben habe,
kann ich dann überhaupt noch meine Ausgaben und Einnahmen im Mai und
Juni angeben?
Vielleicht hat
ja jemand von euch Erfahrung wie mein Einkommen berechnet wird.
Diese Frage
scheint Leute irgendwie in Foren aufzuregen, aber ich stelle Sie
trotzdem nochmal: Wie verhält es sich rechtlich eigentlich mit den
Mitwirkungspflichten, wenn man keine Hilfe mehr erhält? Macht man
sich strafbar, wenn man den Forderungen der Mitwirkungen nicht
nachkommt (nach Ablauf der Hilfsbedürftigkeit)? Das Jobcenter hat ja
sehr strenge Vorstellungen davon, wie schnell Änderungen mitgeteilt
werden müssen und tatsächlich habe ich es bis jetzt durch den
Zeitmangel (und weil mir rechtlich gesehen gar nicht ganz klar ist,
welche Verpflichtungen ich denn TATSÄCHLICH habe) es tatsächlich
noch nicht geschafft habe, ein paar Unterlagen einzureichen. Das
wollte ich jetzt eben am Wochenende machen, nachdem ich mich
informiert habe...
Würde mich sehr
über eine Antwort freuen
Ich hoffe ihr habt alle einen schönen stressfreien Sommer :-b
Viele Grüße,
EW