Pkw-Einzelteile sind verkaufbar, also verwertbar.
Dazu muss sich aber auch erstmal ein Käufer finden. Wie gesagt, das Fahrzeug ist eher nicht so beliebt.
Pkw-Einzelteile sind verkaufbar, also verwertbar.
Dazu muss sich aber auch erstmal ein Käufer finden. Wie gesagt, das Fahrzeug ist eher nicht so beliebt.
Und nur weil es ein Oldtimer ist, heißt das nicht gleich, dass er Millionen wert ist. Die Fahrzeuge werden weit unter 7500€ gehandelt und das ist Fakt. Sonstige Vermögenswerte existieren NICHT. Wieso also sollte das Fahrzeug verwertet werden müssen?
Hab ich gelesen, wurde aber bei Antragstellung nicht ausgehändigt oder darauf hingewiesen.
Punkt 9.6
Folgende Vermögensgegenstände werden nicht berücksichtigt:
[*] ein angemessenes Kraftfahrzeug
[*]
[*]Hab gelesen, dass ein Auto bis 7500€ als angemessen gilt. Demnach wäre es ja kein Vermögen.
Hallo, vielen Dank für die Antwort.
Wenn Person A kein sonstiges Vermögen besitzt, kann er sich dann auf § 60 SGB I berufen und sagen, dass das Fahrzeug eben diesen Wert hat und er davon ausgegangen ist, er müsse es demnach nicht angeben? Natürlich inklusive einer höflichen Entschuldigung dafür, dass er den Gesetzestext falsch interpretiert hat.
Viele Grüße
P.
Hallöchen,
ich wollte euch um Rat bitten. Person A hat einen Antrag auf ALG 2 gestellt und bei der Angabe zum Vermögen ein 40 Jahre altes Kfz nicht angegeben. Das Fahrzeug ist komplett in seine Einzelteile zerlegt und kann nicht als Fahrzeug genutzt werden. Zudem beläuft sich der Wert des Fahrzeugs eher im unteren 4-stelligen Bereich, also Momentan um die 1500€, komplette Autos dieses Typs gibt es bereits ab 2500€. Mit welchen Folgen kann der Antragsteller rechnen? Ist das Auto als Vermögen zu bewerten?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
P.