Hallo,
ich schreibe für eine Freundin, sie wurde vor ca. 3 Wochen angerufen und es wurde Ihr mitgeteilt, dass geplant ist, dass sie in eine Maßnahme geplant wird.
In der EGV steht:
Integration in den 1. Arbeitsmarkt
1. Teilnahme an einer Aktivierungsmaßnahme, soll erreicht werden bis 31.05.2021.
Unterstützung Ihrer Aktivierung
Das Kommunale Jobcenter Kreis xxx bietet Ihnen die Teilnahme an einer Maßnahme zur Aktivierung nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m § 45 SGB III an.
Die Maßnahme soll Ihre berufliche Eingliederung durch Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen unterstützen.
Weitere Angaben über die Maßnahme finden Sie bei der Beschreibung Ihrer Aufgaben und Pflichten.
Der Grundsicherungsträger verpflichtet sich zu Übernahme der angemessen Kosten für die Teilnahme, soweit dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist.
Sie nehmen an der Maßnahme xxxxxxxxxxxx nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III zur Aktivierung und berufliche Eingliederung teil.
Die Maßnahme soll Ihre berufliche Eingliederung durch Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen unterstützen.
Das Gruppencoaching beginnt am 14.12.2020.
Jeden Montag, Dienstag, Mittwoch
Beginn 08:30-11:30
Würde gerne von euch erfahren, wie das genau so abläuft ob ihr das sinnvoll haltet oder Erfahrung bereits gesammelt hat.
Beim (Erklärungsbogen zur Teilnahme an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. SGB III) kann man unter Punkt sonstige Kosten auch die Stromkosten erwähnen? Da steht, Originalnachweis beifügen.
Sie hat ein Ipad zugeschickt bekommen und wird vor dem Coaching angerufen damit das Gerät zusammen eingerichtet wird.
Danke