Hallo Zusammen!
Ich verkürze meine Frage auf das Wesentliche:
Nach Arbeitsaufnahme Ende 2016 erhielt ich zunächst einen
Erstattungsbescheid für die Übergangszeit(Überzahlung), danach einen
aufgrund geschätztem künftigen Einkommen einen ALG2-ÄnderungsBescheid.
Dieser wurde NICHT als vorläufig gekennzeichnet. Dabei
wurden die ersten beiden Arbeitsmonate für die Schätzung des künftigen
Lohns (Höhe wechselt monatl.) herangezogen. Nun verdiente ich in den
Folgemonaten mehr, als den geschätzten Betrag.
Ob und wann ich meinen tatsächlichen Verdienst nachweisen muss, hat man
mir nicht mitgeteilt. Darum habe ich die entsprechenden
Unterlagen(Abrechnung und Kontoauszüge Jan. bis Sept. 2017)) dem
Wiederbewilligungsantrag Mitte Oktober 2017 beigefügt.
Daraufhin wurde meine monatl. ALG2-Leistung beinahe auf Null reduziert und ein vorläufiger
Bescheid erstellt. Evtl. fehlende Nachweise für die Monate Oktober und
November (Ende des Bewilligungsabschnitts) wurden nicht angefordert.
Bis zum heutigen Tag habe ich auch keine Nachricht, ob ich Leistung
erstatten muss.
In einem anderen Forum
fand ich einen uralten Beitrag aus 2009, habe Zweifel, ob der so noch gilt.
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Danke fürs zuhören.
Uralt-Beitrag deaktiviert
Grace