Liebe Leute,
meine studierende Tochter bekommt seit Studienbeginn im Oktober von der getrennt lebenden Mutter ausreichend Unterhaltsgeld, sodass sie zwar noch mit mir in der Wohnung wohnt, allerdings keinerlei Leistungen mehr vom Jobcenter bekommt. Meine Frage ist nun, ob das Unterhaltsgeld (800€) und (geplante) Studentenjobs mit meinem Hartz 4-Satz verrechnet werden dürfen oder nicht.