Ok, habe in den tiefsten Tiefen dann doch noch meine Informationen gefunden.
Wenn ich aufgrund der Aufforderung Wohngeld beantrage, das wie ja oben geschrieben keinesfalls meinen Anspruch auf H4 für mindestens 3 Monate aufheben würde, muss die Wohngeldstelle das direkt berechnen und ich bekomme dann etwas mit das mir belegt, dass eben dieser Fall nicht eintreten wird und es deshalb abgelehnt wird.
Diese Rennerei hätte mir die Tante auch ruhig ersparen können. dass 150 € nicht knapp 700 € deckeln können weiß auch n Kindergartenkind.