Ok danke schön nochmal. Ja, ich wohne bei meinen Eltern. Wo steht das mit der Differenz? Im §7 ist das leider nicht beschrieben.
Viele Grüße
Ok danke schön nochmal. Ja, ich wohne bei meinen Eltern. Wo steht das mit der Differenz? Im §7 ist das leider nicht beschrieben.
Viele Grüße
Okay, danke schon mal für die Antwort!
Laut § 7 Absatz 6 gibt es einige Ausnahmen wann Auszubildende/Studierende Anspruch auf ALG II haben.
Hier ist das auch beschrieben: ALG II für Studierende
Unter dem Punkt "Ausnahmen bei bestehender BAföG-Förderungsfähigkeit der Ausbildung", haben demnach Studierende Anspruch auf ALG II
Wenn man also alleine wohnt hat man als Student Anspruch auf ALG II? Oder habe ich das falsch verstanden?
Guten Abend,
ich studiere Maschinenbau und bin im 8. Semester. (Regelzeit sind 7 Semester)
Bisher habe ich BaföG erhalten, aber nach der Regelzeit, also ab dem achten Semester erhalte ich kein BaföG mehr.
Dass man während der Regelzeit in der man BaföG bekommt keinen Anspruch auf ALG II hat ist verständlich, aber hat man als Student außerhalb der Regelzeit wenn man kein BaföG bekommt, Anspruch auf ALG II?
Ich habe bereits gegoogelt aber leider ist das nicht so eindeutig wie dieser Zeitraum geregelt ist.
Hat jemand hier Erfahrung gemacht?
Danke schon mal im Voraus für eure Zeit!
Viele Grüße
theengineer