Beiträge von Rosenke2009

    Hallo, ich habe eine generelle Frage.
    Man darf ja bei ALG2 Barvermögen haben 150 € pro Lebensjahr und einmal 750 € für z.B. notwendige Reparaturen etc. für jeden erwachsenen
    und Kinder Grundfreibetrag 3100 zzgl. 750 € einmalig je Kind.

    Beispiel:
    2 Erwachsene 35 und 30 Jahre und 2 minderjährige Kinder:

    - 5250 € für E1
    - 750 € für E1
    - 4500 € für E2
    - 750 € für E2
    - 6200 für beide Kinder
    - 750 K1
    - 750 K2

    wären 18950 € Freibetrag für vermögen.

    Jetzt haben die Eltern keine Ersparnisse und sonstige verwertbare vermögen,
    Kind 1 aber 5000 und Kind 2 4000.
    Kann die Arge bei einem Neuantrag verlangen das die Familie davon lebt oder wird das
    Vermögen als Vermögen auf die Bedarfsgemeinschaft verteilt,
    wie auch das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit?