Beiträge von Rike45

    Ich denke das Problem und die Ablehnung liegt darin, dass beim KIZ immer das Einkommen der letzten 6 Monate betrachtet wird. Und wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du den Vollzeit Job erst ab März und hast ab April den Antrag auf KIZ gestellt. Wovon hast Du vor den Vollzeit Job gelebt? Von ALG II?

    Jetzt könntest Du einen Anspruch auf KIZ tatsächlich haben, da Du in den letzten 6 Monaten Einkommen hattest.

    Und wie Tamar schon schrieb, umgehend einen Antrag auf ALG II stellen und den Ablehnungsbescheid der Familienkasse direkt beifügen.

    Hallo Alex,

    bevor Du einen Ferienjob aufnimmst und annimmst, dass Du unter die Ferienjobregel fällst, erkundige Dich bei Deinem Jobcenter. Du hast Dein Abitur bestanden und bist somit nicht mehr Schüler und hast auch keine Ferien (wo Du nach den Ferien wieder zur Schule gehen müßtest). Daher fällst Du nicht mehr unter die Ferienjobregel.

    LG

    Hallöchen,

    es muss ein notwendiger Grund vorliegen, um eine Wohnung wechseln zu können, wenn dafür die Unterstützung des Jobcenters benötigt wird. Schimmel kann ein notwendiger Grund sein. Aber ihr müsst dem Jobcenter erstmal nachweisen, dass ihr den Vermieter mit Fristsetzung aufgefordert habt, das Schimmelproblem zu beseitigen.

    Aber selbst wenn das Jobcenter eine Notwendigkeit anerkennt, werden Kaution und Betriebs- und Heizkostennachzahlungen nur übernommen, wenn ihr eine angemessene Wohnung anmietet. Daher stimmt die Aussage der Sachbearbeiterin.

    LG Rike

    Hallo Eurobummler,

    leider hat Dich Dein Rechtsbeistand für Sozialrecht in Bezug auf die Schenkungen nicht ganz richtig beraten. Du wirst vom Jobcenter mit Sicherheit die Anlage VM (Vermögen) ausgehändigt bekommen und dort musst Du unter Punkt 9 alle Schenkungen der letzten 10 Jahre angeben (kannst Du Dir ja im Internet angucken). Somit hast Du Deine Schenkungen sozusagen von Dir aus angeben. Du unterschreibst ja mit Deinem Antrag auf, dass Du die Angaben wahrheitsmäißg gemacht hast. Alles andere wäre Betrug oder versuchter Betrug.

    Sonnige Grüße