Vielen Dank, dass ist doch schonmal was
Beiträge von Jiminy
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Wie gesagt. Ich habe die Weiterbewilligungsanträge immer Zeitgleich mit meinem Mitbewohner eingereicht und wir haben auch die selben Unterlagen mit Angehangen.
Dazu kommt, dass wir ja auch immer die Jahresabrechnung beim Jobcenter einreichen mußten. Da steht ja eigentlich auch die Erhöhung mit drin. Es wurde halt nur bei meinem Mitbewohner angepasst und bei mir nicht.
Auch bei der Nebenkostennachzahlung aus dem Jahr 2015 wurde nur der Anteil meines Mitbewohners gezahlt und meiner nicht, Teilte mir das Immobilienbüro vorhin noch mit. -
Ich habe in einer Wohngemeinschaft gewohnt und der Mitbewohner hat ebenfalls ALGII bezogen.
Unser Ablauf bzw. Verlängerungsantrag kam immer Zeitgleich und wir haben das sozusagen immer in einem Abwasch gemacht und alles abgegeben.Bei Ihm wurde die Miete erhöht, bei mir nicht.
Da habe ich in der Tat die Bescheide nie gegengeprüft. Also kann man da definitiv nichts nachfordern?
Das nie eine Mahnung kam, hat mich auch geärgert. Weil man da schon eher hätte etwas unternehmen können.
Die Dame von der Immobiliengesellschaft erklärte es mir am Telefon so, dass öfter die Gesellschaft an sich für das Haus gewechselt wurde und das dabei wohl untergegenagen ist. -.-Aber schonmal lieben Dank, Corinna.
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Hallo zusammen,
ich bin mittlerweile wieder in Arbeit und nun steht ein Umzug bei mir an.
Als ich nun die Mietschuldenfreiheitserklärung angefordert habe, kam das böse erwachen.Vor mehreren Jahren gab es eine Mieterhöhung, welche das Jobcenter nicht bei ihren Mietzahlungen angepasst hat.
Das hat sich über einen längeren Zeitraum ziemlich summiert und es stehen 1200€ an.Gibt es nun die Möglichkeit, da ich kein ALGII mehr beziehe, diese Summe trotzdem beim Jobcenter geltend zu machen?
Schließlich war es in dem Zeitraum, als ich noch ALGII bezogen habe.
Oder ist das jetzt "mein Problem"?LG