Erstmal vielen Dank für die Antwort.
Das ist ja das lustige an der Sache. Dadurch, dass ich mit dem Inhaber der Pension ein Vertrag über ca 9 Monate abgeschlossen habe, im Falle eines beschaftigungsverhaltnisses, ist dieser ja für die 32 Tage mit dem Preis auf 19,50€ runter gegangen. Was auch nicht jeder macht.
Heute meinte der Sachbearbeiter, dass die Kosten (340€+136€) überwiesen werden, sobald der unterschriebene Arbeitsvertag vorgelegt wird. Ich war 1 Woche auf eigene Kosten dort weil ich an einem Seminar teilnehmen musste, dies aber vom Amt nicht genehmigt bekommen hab, jedoch erforderlich für die zukünftige Beschäftigung war.
Leider zögert das Amt den Bescheid hinaus. Weil ich ja ab dem 01.05. die Arbeit antreten, unabhängig, was und wie weit das Amt ist.
Ohne Bescheid, kein Widerspruch, ohne Widerspruch keine Klage.
Da steh ich vor ein riesen Problem.