Beiträge von Lilablume

    Ich habe das schreiben heute abgegeben.

    Ich weis nicht ob ich Nachteile hätte, aber ich möchte nichts zurück zahlen, habe Angst das dies käme. Und möchte nur weg vom Amt.

    Also ich habe jetzt nochmals nach gerechnet.

    Ich arbeite 38,5h pro Woche, das sind 7,7h pro Tag + Pause.

    Mein Std Lohn ohne Wochenend/Nachtzuschlag sind 12,22

    Ich arbeite diesen Monat ja noch 10 Tage

    Also 7,7h/Tag x 10/Tage= 77h/April

    77h/April x 12,22€ brutto = 940,94€ brutto

    Netto ca 748€ (0,5 Kind)

    Also kaum Unterschied zum ALG II

    (Ja die Freibeträge habe ich nicht berechnet, weil ich gern verzichte)


    Also meine Miete usw. Ist ja bezahlt bis Ende April. Und wäre sowieso erst zum 15.5 fällig. Daher macht mir das nichts aus.

    Mein ALG II reicht ja jetzt noch aus bis Ende April

    Und die ersten Tage im Mai überbrücke ich mit dem Kindergeld & Unterhalt, und wenn dann die erste Lohn Zahlung kommt, läuft es ja an.

    Ich will niemand mehr zur Last fallen !

    Weil ich vom Jobcenter insgesamt rund
    780€ erhalte, und bei meiner Vollzeitstelle erhalte ich fast das gleiche es sind ca 12€ Unterschied. Und bei 12€ Unterschied verzichte ich gerne darauf. Da ich nur grob gerechnet habe, ohne Überstd. Und ich genau weiß das ich in diesen Tagen schon direkt Überstd. Machen muss, und Übetstd. Minuten genau berechnet werden, werde ich den Satz vom ALG II damit übersteigen.

    Und selbst wenn ich keine Überstunden machen würden, wären es 11/12€ wo es Unterschied machen würde! Ich weis das es noch einen Freibetrag gibt, aber glaubt mir ich VERZICHTE gerne! Weil obwohl meine Tochter bei mir wohnt, ich alles inkl Urkunde usw offen dar gelegt haben, gab es Streit. Amt behauptete Kind wohnt nicht da, obwohl es so ist, habe alles nachgewiesen, selbst ein Arge Mitarbeiter wohnt im gleichen Haus und hat FÜR uns ausgesagt das alles der Wahrheit entspricht! Es dauerte mit Wiederspruch 8 Monate wo ich ohne zusätzliche Leistungen da saß!

    Daher VERZICHTE ich gerne! Mein Wiederspruch wurde statt gegeben am vergangenen Freitag, aber war mir egal hatte ja meinen Job.

    Hallo

    Einen Bescheid habe ich noch nicht! Aber der wird kommen! Würde das ganze ja Verstehen wenn mein erster Lohn Ende April käme oder ich Ende April nochmals Leistungen erhalten würde und dann mein Lohn zum 15.05

    Aber da ich die letzte Leistung am 29.03.2018 für April bekam, und meinen ersten Lohn definitiv erst am 15.05.2018 erhalte - frage ich mich was ich da zurück zahlen MUSS !

    Weil auch wenn mein Lohn am 15.05.2018 rückwirkend für den April ist, und ALG II im Voraus gezahlt wurde - passt es nicht - es würde nur passen wenn mein Lohn zum 15.04 oder Ende April käme, bzw Ende April ALG II für Mai aber allem ist nicht so.

    Bat heute um den Bescheid dann klären wir das weiter, meinte ich, mein SB meinte da gibt es nichts zu klären von seitens des Jobcenters.

    Es gäbe nur zu klären WIEVIEL Lohn ich am 15.05.2018 erhalte, und daraus rechnet sich dann wieviel ich für April zurück zahlen muss, plus Freibetrag.

    Ihm zu erklären das es Quatsch sei - interessierte Ihn nicht!

    Daher habe ich vorhin einen Anwalt für Sozialrecht gefragt. Meinen Schwager!
    Und dieser sagt auch laut Gesetzt Lage MUSS ich nichts zurück zahlen, mein Anspruch wäre so lange bis der erste Lohn fliest. Da dies ja erst am 15.05.2018 ist hätte ich bis dato Anspruch, allerdings verzichte ich darauf, bevor ich etwas zurück zahlen muss. Und sagte daher das ich den Antrag zum 01.05.2018 zurück nehme!

    Würde ich ihn zurück nehmen im April könnte es passieren das ich etwas zurück zahlen müsste. Daher 01.05.2018. und da die Leistung für ALG II am 01.05 auf dem Konto gut geschrieben werden würden, habe ich mein Schreiben vor dem 20.04 abgegeben damit keine Leistungen mehr Fliesen.

    Hallo Ihr Lieben,
    Ich bitte um Hilfe :)

    Aktuell bin ich noch im Leistungsbezug von ALG II, am 18.04.2018 nehme ich wieder eine Beschäftigung auf. Es ist so das mein Vertrag erstmal mit 4 Monaten befristet ist. Da es ja diese 3 Monatspflicht gibt, dem Jobcenter mitzuteilen wenn man Arbeitslos wird...

    Habe ich dem Jobcenter bzw dem SB folgendes geschrieben:

    Das ich zum 19.04.2018 eine neue Beschäftigung aufnehme, und ich den Antrag/Bewilligungen für Leistungen zum 01.05.2018 zurück nehme! Damit keine Leistungen mehr überweisen werden!

    Zeitgleich gab ich an das der Vertrag nur befristet ist auf 4 Monate zum 17.08.2018 und ich mich somit direkt Arbeitssuchende melde. Anbei eine Kopie meines Arbeitsvertrages!

    Und der Hinweis, das all meine Unterlagen wie Ausweis Kopie, Lebenslauf, Sozialversicherungsnr., dem Jobcenter vorliegen, und habe auf meinen SB verwiesen namentlich!

    Zurück kam... das es so nicht geht und das ich gefälligst nach einem Job suchen soll der UNBEFRISTET sei!
    Und ich mich nicht Arbeitssuchende melden kann sondern nur arbeitslos. Arber aktuell bin ich nicht arbeitslos

    Frag mich was ich tun soll.

    Hab heute Mittag eine Vorsprache beim Jobcenter.

    Bitte um eure Hilfe

    Hallo Ihr Lieben :)
    Ich bitte euch von Herzen mir zu helfen, den ich muss heute (später Nachmittag) zum Jobcenter!

    Es ist so, aktuell bin ich noch im Leistungsbezug von ALG II allerdings, habe ich letzten Freitag meinen Arbeitsvertrag unterschrieben und beginne am 18.04.2018. Das Jobcenter weis auch schon Bescheid! Nun teilte mir mein SB mit, das ich die Leistungen zurück zahlen muss! Und hier ist der Punkt, wo ich eure Hilfe brauche! Den ich bin total verwirrt, ich dachte es zählt das Zuflussprinzip:

    Am 29.03.2018 habe ich für April 2018 Leistungen erhalten.

    Am 18.04.2018 beginne ich mit meiner Tätigkeit.

    Zum 15.05.2018 wird erstmals der Lohn ausgezahlt. Für April 2018 (18.-31.4.2018)

    Das Jobcenter sagt jetzt:

    Da am 29.März Leistungen für April 2018 auf mein Konto überwiesen wurde, und ich zum 18.04.2018 eine neue Beschäftigung aufnehme ich den kompletten April zurück zahlen MUSS! Unabhängig davon ob der Lohn erst zum 15.05.2018 gezahlt wird!

    JETZT bin ich VERWIRRT den ich dachte es gilt das Zuflussprinzip, welches besagt :

    Zuflussprinzip ALG II-V 2 Abs. 2+3 - besagt, Einkommen (in meinem Falle Lohn) wird in dem Monat auf das ALG II ANGERECHNET in dem man das EINKOMMEN erhält.

    Da mein Lohn aber erst am 15.05.2018 MAI gezahlt wird vom AG rückwirkend für APRIL 2018

    Und meine LETZEN Leistungen am 29.03.2018 MÄRZ für APRIL gezahlt wurde,

    Müsste ich nach meinem Verständnis NICHTS zurück zahlen, oder habe ich einen DENKFEHLER?

    Würde ich am 29.APRIL für MAI 2018 noch ALG II überwiesen bekommen, DANN müsste ich es zurück zahlen, da hier das Zuflussprinzip ja geltend wäre! ABER für MAI 2018 erhalte ich KEINE Leistungen mehr (Gehalt halbes, kommt ja am 15.05.2018 davon kann ich alles bezahlen).... ich habe den Antrag bzw die Weiterbewilligung GEKÜNDIGT/ZURÜCKGEZOGEN (ich hab geschrieben... ich nehme den Antrag für Leidtungen ALG II zum 01.05.2018 zurück und bitte darum das ENDE APRIL keine Leistungen für Mai 2018 überwiesen werden, ansonsten zahle ich diese zurück!!!)

    Das Jobcenter bzw der SB sagt trotzdem müsste ich die Leistungen FÜR April 2019 zurück zahlen welche im März geflossen sind.

    Bitte helft mir.

    LG Lilablume