Hallo =) Hoffe ich bin im richtigen Bereich gelandet
ich habe eine Frage und zwar habe ich zum 30.06.18 ein Schreiben bekommen, wo mir das JC mitteilt, dass sie meine Leistungen vorläufig einstellen aufgrund von Meldeversäumnissen. Gleichzeitig hatte ich aber auch ein Weiterbewilligungsantrag im Kasten, dass meine Leistungen ja laut Bescheid nur bis zum 30.06.18 laufen würden. Allerdings stand in dem Bescheid, die Leistungen werden bis zum 31.01.19 bewilligt. Hatte die letzten Monate eine sehr schwere Zeit aufgrund zwei Trauerfällen durchgemacht, weshalb ich mich eingebunkert und fast aufgegeben habe. Nun habe ich mich aber wieder aufgerafft und am Montag einen neuen Antrag stellen wollen. Vor Ort habe ich erfahren, dass ein Weiterbewilligungsantrag ausreicht, den ich auch vor Ort direkt abgegeben habe. Heute habe ich mit den Sachbearbeiter telefoniert und er sagte, dass es ja eine vorläufige Einstellung gab und das wir den WBA daher nicht brauchen, da ich ja vorstellig wurde. Allerdings waren die Rechner gestört und ich soll Freitag nochmal anrufen und wir könnten da auf die Schnelle was erreichen.
Habe aber in verschiedenen Foren nachgelesen und immer wieder stand da dass nachgezahlt wird, da ich meine Verpflichtungen ja nun nachgekommen bin. Meine Frage jetzt ist aber: Wie lange bekomme ich nachgezahlt. Sind es die letzten drei Monate? (Für 07/18, 08/18 und 09/18) oder nur anteilig? Wie ist da die Lage? ich habe da nichts gefunden und würde gerne wissen, was meine Rechte sind.
Mir muss keiner erzählen, dass ich das umgehen hätte können, wenn ich mich direkt um meine Verpflichtungen gekümmert habe, das weiss ich, kann man auch nicht entschuldigen, war nur in einem sehr tiefen Loch und ich kann nicht mehr als mich aufrappeln und das Beste für die Zukunft machen.
Vielen lieben Dank im Vorraus =)