Beiträge von ichbrauchehilfe
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Hallo,
ich beziehe aktuell - noch - ALG2 und war bis vor 3 Tagen noch Selbstständig , jedoch im ALG2 bezug.
Vor ca. einem halben Jahr ist meine Bearbeiterin erkrankt ( Gebrochene Hüfte ) und ich habe eine Vertretung zugewiesen bekommen.
Mit dieser habe ich besprochen das ich mich noch bis Juni 2018 an meiner Selbstständigkeit versuche , jedoch diese abbreche falls diese nicht genug Gewinn abwirft um davon zu leben. Dieser Vorschlag kam von mir , was auch so vermerkt wurde.Nun ist der Fall eingetreten das wir kurz vor dem Juni sind , und die Zahlen stimmen hinten und vorne nicht.
Ich hatte mich dann vor ca. 2 Monaten dazu entschlossen eine Weiterbildung zum Rettungssanitäter zu machen ( Bereits Erfahrung im Feuerwehrwesen , Rettungsdienst Ehrenamtlich gefahren) wofür ich einen Bildungsgutschein benötigen würde da die Weiterbildung ( Dauer 3,5 Monate ) 1350€ kosten würde.
Hierfür habe ich einen großen Rettungsdienstanbieten in Hamburg angeschrieben , mich bei diesem für einen Platz für die Weiterbildung beworben und diesen Platz auch bekommen.
Zusätzlich hat mir das Unternehmen angeboten das ich im Anschluss bei diesen Arbeiten könnte .
Das Gehalt wäre ausreichend um die gesammte BG zu versorgen ( 2 Erwachsene + 1 Kind) und der Arbeitsvertrag ist Unbefristet und in Vollzeit.Dies gab es natürlich alles Schriftlich , der Vertrag wurde auch bereits Aufgesetzt.
Einzige Vorraussetzung ist die Teilnahme an der Weiterbildung und ein Führerschein Klasse B.Meine Vertretende Bearbeiterin hat sich dies alles angeschaut und auch bereits Mündlich Bewilligt.
Den Bildungsgutschein sollte ich Mitte Mai erhalten .
Im System des JC wurde dies auch vermerkt.Da ich noch keinen Führerschein hatte , und ihn mir nicht Leisten konnte haben meine Eltern hierfür einen Kredit aufgenommen und mir diesen Bezahlt . Die Summe zahle ich in kleinen Raten an diese zurück
Jetzt kommt jedoch der große Schock.
Nachdem ich am 16 Mai noch keinen Bildungsgutschein erhalten hatte habe ich die Hotline vom JC angerufen um mich höflich zu erkundigen wann ich diesen denn erhalte , immerhin soll die Weiterbildung am 04.06 starten.
Dort konnte man im System auch sehen das diese eigentlich versendet werden sollte.Am selben Nachmittag rief mich meine Ursprüngliche Bearbeiterin an , welche wohl wieder genesen ist , und teilte mir mit " Ich sehe es nicht ein Rettungssanitäter zu fördern " , " Sie haben eine Ausbildung zum Kellner gemacht sie können da arbeiten " , " Werden sie lieben Gesundheits und Krankenpfleger , da finden sie auch einen Job , niemand braucht Rettungssanitäter " .
Das ganze hat sie mir auf den AB gesprochen...Ich darf ihr nun am 25.05 erklären warum ich RS werden möchte , ihre Kollegin welche sie vertreten hat sei im Urlaub.
Nun frage ich mich bzw. euch
- Wie kann ich sie davon überzeugen mir einen Bildungsgutschein auszustellen?
- Der Arbeitgeber würde mir anbieten auf Darlehensbasis die Kosten zu übernehmen wenn ich mich für 2 Jahre verpflichte , jedoch dürfe das JC davon nichts erfahren ( in den 3 Monaten "Ausbildung" verdiene ich nichts , daher bräuchte ich weiterhin die Grundsicherung ) da dies wohl nicht erlaubt sei wenn man im Leistungsbezug ist. Ist das korrekt , bzw inwiefern würde das JC das mitbekommen?
- Darf meine SB einfach den Mündlich bewilligten Bildungsgutschein - mit welchem auch die Führerscheinkosten zusammenhängen - einfach canceln ?- Welchen Sinn hat es mir bei einem Unbefristetem Arbeitsvertrag nach 3 Monaten Fortbildung durch welchem zusätzlich noch die gesammte BG aus dem Bezug fällt den Bildungsgutschein nun doch zu verwehren?
Bin ehrlich gestanden ziemlich verzweifelt gerade , da ich einfach endlich vom JC weg sein wollte
Liebe Grüße
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Guten Abend und vielen Dank im Vorraus für´s lesen ,
es geht um folgendes.
Seit dem Monat 03/16 bin ich Selbstständig (Kleingewerbe) und beziehe Unterstützung durch das JC.
Meine Partnerin die mit mir zusammen lebt ist ebenfalls beim JC , jedoch in Elternzeit.Ich habe wie vorgeschrieben bei jedem WBA eine abschließende und eine Vorläufige EKS inkl. Kontoauszügen abgegeben. Diese wurden entsprechend Geschwärzt sodass Kundennamen nicht lesbar waren.
Nun kam Anfang Februar ein Brief vom JC in welchem ich aufgefordert wurde Belege für den Zeitraum 01/17 - 01/18 nachzureichen da diese nicht erbracht wurden.
Nach einem Schriftwechsel mit dem JC - da ich die Kontoauszüge immer mit eingereicht habe war ich verwundert inwiefern Belege fehlen - erfuhr ich das aufgrund der Abgabe der WBA immer 4 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes jeweils die Kontoauszüge für einen Monat pro Halbjahr fehlen.
Deshalb fordert das JC nun die Kontoauszügen des gesammten Jahres 2017 nach.Ansich wäre dies auch kein Problem , jedoch habe ich bei einem Umzug meine Kontoauszüge verloren - sehr Ärgerlich ! - und da ich kein Kunde mehr bei der Bank bin , kann ich diese auch nicht einfach erneut ausdrücken.
Da die Bank ihren Sitz in England hat habe ich dieser einen Brief mit Sendungsverfolgung gesendet in welchem ich um erneutes Ausdrucken und Übersenden besagter Auszüge gebeten habe.
Dem JC habe ich dies mitgeteilt und aufgrund Deutschland -> England um eine angemessene Fristverlängerung gebeten die Auszüge einzureichen.Nun kamen gestern , 1 Tag nach ablauf der Frist , zwei Briefe (Formelle Zustellung) einen für mich und einen für meine Partnerin in welchen die Leistungen für das Jahr 2017 sowohl von mir , alsauch von meiner Frau und Tochter (2,5 Jahre alt ) zurück gefordert wird.
Auch wurde in diesem Brief die Frage nach Fristverlängerung verneint . Es wurde geschrieben das ich einen Nachweis über den Verlust durch das Übersenden einer Kopie meines Briefes an die Bank erbracht habe , jedoch auch Quittungen und Rechnungen fehlen - hiervon war vorher kein Wort erwähnt - und deshalb die Frist nicht verlängert werden kann.
Auch wird davon ausgegangen das daher kein Anspruch auf Leistung bestand.Konkret möchte das JC nun ca. 16500 € innerhalb von 7 Tagen zurück haben.
Wiederspruch kann ich jedoch innerhalb von 4 Wochen einreichen.Nun meine Fragen:
1) Wie sollte ich vorgehen ? Die Rechnungen könnte ich einreichen , jedoch weigert sich das Amt diese nun zu akzeptieren da die Frist abgelaufen ist.
2) Ich mache ab Juni 2018 eine 3,5 Monatige Weiterbildung durch einen Bildungsgutschein und bin danach in einem Unbefristeten Vollzeitverhältnis ( liegt dem Amt inkl. Arbeitsvertrag vor) - jedoch läuft unser Bewilligungszeitraum nur bis zum 31.05.18 . Ein WBA haben wir vorgestern gestellt - inkl. Kontoauszüge , EKS etc. - ist dieser WBA jedoch davon abhängig ob ich bis dahin die 16500€ hergezaubert habe? Oder wird dieser unabhängig vom Oben beschriebenen Fall bearbeitet?Vielen dank im Vorraus für eure Hilfe
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