Beiträge von Lemon43

    Sie ist nicht legitim aus meiner Sicht.
    das JC ist ja eben genau deswegen nur dazu verpflichtet die "angemessenen Mietkosten" die in der für den jeweiligen Landkreis aufgestellten Tabelle zu ermitteln sind zu zahlen. In dieser befinde ich mich komplett im Rahmen der Angemessenheit.
    Wenn das JC selbst sagt 55qm und 360€zzg. Nebenkosten ca. 70€ sind angemessen, wer will da von Mondpreisen reden?
    Das ist eine normale Miete.

    Und ja natürlich hat das etwas mit Datenschutz zu tun.
    Wer fragt den Hauseigentümer oder den Hauptmieter danach ob er gerne seine Mietverträge durch die Welt schleudern möchte?

    Altes Thema, weiß leider nicht wie ich weitermachen soll.
    JC hat:

    1. Grundsicherung gewährt
    2. Übernahme Miete abgelehnt, Untermietvertrag wurde von mir abgegeben
    JC will Hauptmietvertrag zwischen Vermieterin und Hauseigentümer, um die angemessenen Unterkunftskosten daraus zu berechnen. Nicht aus dem Untermietvertrag
    3. Widerspruch wurde eingelegt
    4. JC will nur "Auszüge" bzw eine Aufstellung Kaltmiete die meine Vermieterin an den Hauseigentümer zahlt um daraus meine Miete zu berechnen.

    Telefonisches Gespräch direkt mit des Jobcenters Rechtsabteilung.
    Sie verweist auf
    "sg berlin s96 as 1636/06ER"

    Urteil hier:

    SG Berlin, Beschluss vom 10.03.2006 - 96 AS 1636/06

    Also brauche ich gar nicht vor´s SG, weil das Gericht scheinbar auf Datenschutz sch**** und die Herausgabe erzwingt, bzw ich sonst keine Miete kriege?

    Oder ist das nur ein Urteil das sie rausgesucht hat um etwas Druck zu machen?

    Überlege einfach den Mist vorzulegen um viel Nerven zu sparen.

    Link korrigiert und eine unnötige
    Verlinkung entfernt
    Grace