Beiträge von BabyanBord

    Hallo, ich habe noch einige Fragen was meinen baldigen Umzug betrifft und hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

    Ich bin alleinerziehend und ziehe mit meinen beiden Kindern (2 und 6 Jahre) am 01.07. in eine andere Wohnung (Stadt bleibt dieselbe).

    Den Umzug habe ich bereits vom Jobcenter genehmigt bekommen, da ich derzeit in der 3. Etage wohne und aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen es so auf Dauer nicht mehr hinbekommen hätte.

    Laut dem Bewilligungsschreiben zum Umzug ist das jetzige Jobcenter für den Umzug und die Renovierungskosten zuständig.

    Das neue jobcenter, in der gleichen Stadt, aber ein anderer Stadtteil, wäre demnach für die Kaution zuständig.

    Die Kaution wurde mir ebenfalls bereits auf Darlehensweise zugesagt.


    Jetzt zu meiner Frage.

    Ich habe meinem Sachbearbeiter vor 2 Wochen einen Antrag geschickt, wo ich ihm erklärte, dass ich niemanden habe, der mir beim Umzug helfen könnte und ich um Kostenübernahme für eine Umzugsfirma bitte, bisher habe ich noch keine Rückmeldung erhalten.

    Telefonisch ist mein Sachbearbeiter leider nicht erreichbar, habe es schon mehrfach versucht.

    Kann ich, solange beim jetzigen Jobcenter noch nicht alles bezüglich des Umzuges geklärt ist, mein zukünftiges Jobcenter wegen der Kaution bereits Bescheid geben?

    Oder wird nach meinem Umzug erst meine "Akte" dem zukünftigen Jobcenter übergeben?

    Ich habe zwar jetzt noch 2 Monate Zeit, aber diese gehen schneller um als mir lieb ist und nachher ist noch nichts bezüglich der Kaution oder der neuen Miete geklärt.


    Ich hoffe jemand kennt sich mit diesem Thema aus und kann mir weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus, Alexandra 😊

    Hallo, ich habe ein Problem mit dem Jobcenter und hoffe jemand kennt sich mit den Beträgen besser aus als ich.

    Ich bin alleinerziehend und habe 2 Kinder. Für meinen Sohn (unter 6 Jahre) und mich (Schwangerschaft bis 24.12.21) bekam ich bis einschließlich Dezember 2021 monatlich:

    959,38 Euro Jobcenter

    343 Euro Unterhalt für meinen Sohn

    219 Euro Kindergeld

    = 1521,38 Euro

    Im Januar 2022 bekam ich von der Kindergeldkasse 438 Euro für meine am 24.12.21 geborene Tochter rückwirkend (Kindergeld für Dezember + Januar).


    Meine Einnahmen im Januar 2022 waren daher höher als in den anderen Monaten:

    887,64 Euro Jobcenter

    343 Euro Unterhalt für meinen Sohn

    219 Euro Kindergeld für meinen Sohn

    438 Euro Kindergeld für meine Tochter (für Dezember +Januar)

    = 1887,64 Euro

    Im Februar und März 2022 bekam ich:

    887,64 Euro Jobcenter

    343 Euro Unterhalt für meinen Sohn

    438 Euro Kindergeld für 2 Kinder

    = 1668,64 Euro

    Im April 2022 bekam ich:

    983,64 Euro Jobcenter

    343 Euro Unterhalt für meinen Sohn

    438 Euro Kindergeld für 2 Kinder

    = 1764,64 Euro

    Seit Mai bekomme ich regelmäßig:

    150 Euro Elterngeld

    802,64 Euro Jobcenter

    343 Euro Unterhalt für meinen Sohn

    438 Euro Kindergeld für 2 Kinder

    = 1733,64 Euro

    Der Vater meiner Tochter ist leider nicht auffindbar und Unterhaltsvorschuss wurde vom Jugendamt abgelehnt.

    Meine Miete wurde ab Mai 2022 um 30 Euro gesenkt.

    Elterngeld habe ich mit 150 Euro monatlich beantragt. Davon wurden 600 Euro direkt an das Jobcenter überwiesen (Januar bis einschließlich April), seit Mai bekomme ich die 150 Euro Elterngeld von der Elterngeldkasse überwiesen.


    Seit Mai 2022 läuft so gesehen erst alles korrekt mit den Zahlungen.

    Ich versuche seit 3 Monaten Kontakt mit dem Jobcenter aufzunehmen, da ich seit Mai mehr Geld hatte als in den Monaten davor. Ich bat um eine Neuberechnung für die Monate Dezember 21 bis April 22.

    Nun erhielt ich gestern endlich das ersehnte Schreiben zurück.

    Mir wurden nur Summen genannt (ohne Begründung), so war es aufgelistet:

    Nachzahlungen:

    12/2021 97,01 Euro

    02/2022 70,83 Euro

    03/2022 70,83 Euro

    Summe: 238,67 Euro

    Überzahlungen:

    01/2022 207,48 Euro

    04/2022 31,00 Euro

    Summe: 238,48 Euro

    Es wurde quasi alles 1:1 verrechnet, was mir nicht richtig vorkommt.

    Ich weiß aber auch gar nicht, wie der Dezember berechnet wird.

    Meine Tochter wurde am 24.12.2021 geboren, also bekam ich im Dezember noch den Mehrbedarf für Schwangerschaft.

    Das Kindergeld welches ich im Januar für den Dezember erhielt, wird vom Jobcenter ja angerechnet. Ich blicke da leider gar nicht durch.

    Ich bin für jede Rechenhilfe sehr dankbar.

    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße, Alexandra :)

    Hast du vielleicht einen Tipp was meine Mutter nun machen kann?

    Es kann ja nun nicht sein, dass meine Mutter nur eine Bruttokaltmiete von 220 Euro haben darf und ewig in ihrer 1-Raum-Wohnung bleiben muss.

    So gesehen, würde ja jeder Umzug abgelehnt werden, da kein Umzugsgrund vorliegt.

    In einer Großstadt wie wir wohnen, hätte sie nie wieder die Möglichkeit umzuziehen.

    Hallo,

    meine Mutter zieht am 01.04.19 in ihre neue Wohnung.

    Sie hat den neuen Mietvertrag unterschrieben, ohne diesen vorher beim jobcenter vorzulegen. Sie wusste nicht, dass man diesen vorher dem jobcenter vorlegen muss.

    Meine Mutter hat dem jobcenter den unterschriebenen Mietvertrag zugeschickt, daraufhin hat das jobcenter ihr geschrieben, warum sie den Mietvertrag einfach ohne Genehmigung unterschrieben hat und was die Gründe für einen Umzug sind.

    Meine Mutter hat daraufhin geantwortet, dass sie nicht wusste, dass man sich vorher das okay einholen muss und das sie bereits vor mehreren Wochen mit dem online Kundenservice des jobcenters Kontakt hatte, mit der Frage, ob bei einem Umzug wenn die neue Wohnung teurer ist als die alte Wohnung, diese übernommen würden oder ob man die Mehrkosten selbst zahlen muss.

    Der Kundenservice hat daraufhin bestätigt, dass die Miete trotzdem übernommen wird, auch wenn sie teurer als bisher ist. Sie soll natürlich in den angemessenen Kosten für Unterkunft liegen.

    Daraufhin hat sie nochmals hingeschrieben und gefragt, ob die neuen Mietkosten wirklich problemlos übernommen werden, wieder kam die Zusage. Kein Wort darüber, dass vorher das okay vom jobcenter eingeholt werden muss.

    Als Grund für den Mietwechsel hat meine Mutter dann angegeben, dass sie schon jahrelang Ärger mit den Nachbarn hat und auch bereits gemobbt wurde.

    Die Antwort vom jobcenter daraufhin ist nun, dass der Umzug nicht erforderlich sei, da Streitigkeiten mit den Nachbarn kein Umzugsgrund seien und ja auch kein ärztliches Attest für das Mobbing dem jobcenter vorliegt.

    Die neue Miete wird laut dem Schreiben des jobcenters als angemessen angesehen, trotzdem wollen sie nur die alte Bruttokaltmiete übernehmen. Das ist etwa eine Differenz von 90 Euro, die meine Mutter auf keinen Fall im Monat übrig hätte.

    Als Hintergrundinfo kann ich noch sagen, dass meine Mutter schon immer unter starken Depressionen leidet und seit einigen Jahren auch Angstzustände entwickelt hat, nur war sie deshalb nicht beim Arzt.

    Sie hat bisher in einer 1-Raum-Wohnung gewohnt, wo nichtmal die Möglichkeit zum Anschluss eines normalen Herdes bestand, da es nur eine kleine pantry Küche ohne Anschlussmöglichkeit für einen Herd hat.


    Wie sind eure Erfahrungen, wenn wir nun einen Widerspruch einlegen, hat meine Mutter noch eine Chance, dass die neue Miete komplett übernommen wird, da sie ja als angemessen eingestuft wurde?


    Vielen lieben Dank fürs Lesen und eure Hilfe 🤗

    Hallo, ich hoffe hier kann mir jemand Tipps zu meiner aktuellen Situation geben.

    Kurz zu meiner Person, ich bekomme ALG2 und habe einen 1,5 jährigen Sohn der bei mir wohnt.

    Vor einigen Tagen habe ich Post vom JobCenter bekommen. In dem Schreiben heißt es, dass der Kindsvater das Kindes- und Partnerunterhalt von Mai bis November 2018 in Höhe von etwa 7100 Euro an das JobCenter zurückzahlen soll, da das JobCenter dies bisher für ihn übernommen hat.

    Ab Dezember 2018 soll er dann an mich 1135 Euro überweisen (laut dem Schreiben).

    Aktuell bekomme ich vom JobCenter 1013,25 Euro (für meinen Sohn und mich + die Miete) und 194 Euro Kindergeld.

    Der Kindsvater hat laut dem JobCenter ein Durchschnittseinkommen von 2700 Euro. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und die jährliche Steuerrückzahlung wurden mit den Gehältern eines Jahres zusammengerechnet. Tatsächlich hat er monatlich meistens um die 2200 Euro.

    Da der Kindsvater und ich uns immer gut verstanden haben, wollen wir aufgrund der hohen Unterhaltszahlung zusammenziehen. Ich mache es zum großen Teil, damit er bei der Summe zumindest meinen Mietanteil in Höhe von 430 Euro (inkl. NK + Heizung) einsparen kann und für unseren Sohn ist es natürlich auch viel schöner.

    Ich habe mich kurz beim Anwalt beraten lassen, auch weil ich die Rückzahlungssumme vom Kindsvater nicht glauben konnte. Der Anwalt hat uns auch zum Zusammenzug geraten, allerdings würden für mich dann zusätzliche Kosten wie die Krankenversicherung für mich und meinen Sohn und die GEZ-Gebühren anfallen.

    Ob wir eventuell Wohngeld bekommen würden, wusste er nicht.

    Meine Frage wäre nun, ob vielleicht jemand (hilfreiche) Tipps hat, wie wir am günstigsten aus dieser Situation herauskommen.

    Meine Wohnung habe ich bereits zum 31.01.2019 gekündigt, ich könnte die Kündigung aber sicherlich bei meinem Vermieter zurückziehen.

    Der Kindsvater hat in 1,5 Wochen einen richtigen Termin beim Anwalt für Familienrecht.

    Vielen Dank im Voraus :)

    Wäre es denn möglich, dass es mir zum Verhängnis geworden ist, dass ich dem Jugendamt und auch dem JobCenter mehrmals geschrieben habe, dass der Kindsvater sein Kind etwa 4-5 mal die Woche besuchen kommt?
    Du hast natürlich recht damit, dass es doch eher ungewöhnlich ist. Der Kindsvater und ich verstehen uns gut, wir wollen nur das Beste für unser Kind, auch wenn wir keine Beziehung mehr führen.

    Vielen Dank für deine großartige Hilfe und dass du mir genau geschrieben hast, wie ich es begründen kann ^^

    Du meinst mit Unterhaltsvorschussstelle das Jugendamt, richtig? :/:)

    Danke dir fürs Antworten liebe(r) Casa :)

    Ich hab dir das, was ich vom Jugendamt und vom JobCenter als Schreiben bekommen habe, mal angefügt.

    Das Jugendamt hat mir nur diese Mitteilung für das JobCenter mitgegeben, sonst nichts. Die Dame ist überhaupt auf gar nichts was ich sagte eingegangen, sie meinte immer nur, sobald der Kindsvater unseren Sohn nicht mehr so oft besuchen kommt, erst dann könne was geändert werden.
    Das Schreiben vom Jugendamt habe ich dem JobCenter eingereicht und die haben mir daraufhin nur eine neue "Änderung der Leistungen ...", also den geänderten Leistungsbescheid zukommen lassen.

    Zu deiner Frage, ja, ich bin immer mit dabei wenn der Kindsvater zu Besuch kommt.
    Ich zahle ja auch alles selbst für unseren Sohn. Essen, Pflegeartikel, Kleidung etc.


    Ein anderer Mitarbeiter vom JobCenter der auch für meine Leistungsangelegenheiten zuständig ist, schreibt mir auch inzwischen fast wöchentlich, dass er "Nachweise über Unterhaltsleistungen des Kindsvaters" haben möchte.
    Jedes Mal antworte ich ihm wahrheitsgemäß, dass ich bisher keinen Unterhalt erhalten habe und daher keine Nachweise zeigen kann hmm

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    Grace

    Hallo, ich habe eine Frage zu meinen Leistungsbezügen und hoffe das sich jemand besser auskennt als ich.

    Ich bin alleinerziehend und habe ein 11 Monate altes Baby.
    Seit der Geburt im Mai 2017 bekomme ich vom JobCenter die Regelsätze für mich und meinen Sohn, die Miete und Mehrbedarf für die Alleinerziehung (ca. 150 Euro), zudem noch Kindergeld 194 Euro und bis Mai 2018 Elterngeld 300 Euro.

    Der Kindsvater hat die Vaterschaft von Anfang an anerkannt, da ich mit dem oben aufgelisteten Geld für meinen Sohn und mich gut zurecht kam, habe ich bislang kein Unterhalt eingefordert.

    Anfang April diesen Jahres hat mich das JobCenter nun aufgefordert, den Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen. Das habe ich daraufhin auch sofort gemacht und habe alle nötigen Unterlagen mitgenommen.
    Die Unterlagen wollte die für mich zuständige Dame gar nicht erst sehen und hat erstmal nach dem Familienstand gefragt.
    Ich habe ihr geantwortet, dass der Kindsvater unseren Sohn an etwa 4-5 Tagen die Woche für einige Stunden besuchen kommt. Daraufhin meinte sie, dass ich dann nicht als alleinerziehend gelte, da der Kindsvater mich ja entlastet.
    Aus diesem Grund könnte ich vom Kindsvater kein Unterhalt erhalten.
    Wenn sich an der Situation etwas ändert, sollte ich doch bitte wieder vorbeikommen und es würde dann mit dem Unterhalt geklärt werden.

    Da mich das alles doch sehr gewundert hatte, da mein Sohn und ich ja alleine wohnen und ich alles komplett alleine bezahle, meine ihr Kollege, der ihr gegenüber saß und noch bis vor kurzem beim JobCenter tätig war, dass das Jugendamt und das JobCenter "alleinerziehend" unterschiedlich definieren.
    Als ich fragte, wie es denn jetzt finanziell weiterginge, meinte die Dame, dass sich für mich NICHTS ändern wird.
    Das Jugendamt hat mir daraufhin ein Schreiben für das JobCenter mitgegeben, wo nochmal drinsteht, dass ich nicht alleinerziehend bin :huh:
    Bei Eltern die arbeiten, würden die Eltern ihr Kind auch nicht öfter sehen als der Kindsvater jetzt im Moment zu Besuch kommt.


    Nun bekam ich vorgestern vom JobCenter ein Schreiben mit neuer Berechnung der Leistungen.
    Der Mehrbedarf für die Alleinerziehung (knapp 150 Euro), wurde mir ab sofort gestrichen, mit der Begründung das ich laut dem Jugendamt nicht mehr alleinerziehend bin pillepalle

    Kann das wirklich sein? Ich habe dem Jugendamt extra mehrmals gesagt und immer wieder betont, dass ich nicht mit dem Kindsvater zusammenwohne, dass ich alles alleine bezahle etc. und sie meinte, dass ich finanziell keine Nachteile habe.
    Es sollte doch im Sinne des Jugendamtes beziehungsweise des JobCenters liegen, dass der Kindsvater sein Kind regelmäßig sieht :/


    Die 150 Euro Mehrbedarf für die Alleinerziehung wurden mir für den Mai 2018 auch direkt abgezogen laut dem aktuellen Kontoauszug.
    Ich bekomme jetzt vom JobCenter insgesamt 594 Euro für meinen Sohn und mich und davon gehen noch 390 Euro Miete ab.
    Dann bekomme ich noch das Kindergeld und diesen Monat das letzte Mal 300 Euro Elterngeld.

    Aber wenn das Elterngeld ab nächsten Monat wegfällt, weiß ich beim besten Willen nicht wie ich mit dem Geld zurecht kommen soll und ich bin wirklich sehr sparsam.
    Kann mir vielleicht auch jemand was zum Elterngeld sagen, wenn ich das nicht mehr bekomme?


    Vielen lieben Dank erstmal fürs Lesen. Ich bin für jede Antwort die mir weiterhilft sehr dankbar :-b