Beiträge von jaterA

    Hi, ganz kurz:

    Ich bin derzeit nur geringfügig beschäftigt (+-200 brutto) und mein Partner befindet sich in einer Ausbildung (+-900 brutto). Wir wohnen zusammen. Durch eine Gewerkschaftsmitgliedschaft hat er die Möglichkeit, sich alle zwei Jahre den Kauf einer Brille bis zu einer Höhe von 350 Euro erstatten zu lassen. Ist das dann aber ein Einkommen und wird auf meinen Hartz IV Satz angerechnet?

    Die selbe Möglichkeit hat er für Fachbücher für bis zu 700 Euro im Jahr (und einmalig für ein Notebook bis zu 350 Euro), ist das Einkommen?

    Ich fände es sehr schade wenn er wegen meiner Einkommenssituation auf diese Möglichkeiten verzichten müsste aber wenn diese Zuschüsse als Einkommen angerechnet werden zahlt er ja quasi 80% selbst was derzeit eher schwierig für uns wäre.

    Habe eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, das weiß ich. Hilft mir halt nicht, wenn das Jobcenter mir dann drei Monate kein Geld gibt und ich die Miete nicht zahlen kann und verhungere. :(

    Kurz: Mit ärztlichem Attest bzw. Schriftstück das du die Arbeit nicht mehr ausüben kannst/darfst keine. Würde es aber trotzdem mit Sachbearbeiter und Arbeitsvermittlung absprechen.

    Ansonsten wäre Kostenersatz zu prüfen, würde ich in deinem Fall aber ausschliessen.

    Ein solches Schriftstück bekomme ich ja nicht, weil der Arzt meint ich solle "die Tabletten schlucken und mit durchbeißen" bis ich eine andere Stelle habe. Ich nehme die Tabletten ja auch, aber ich habe halt eine Scheißangst da wieder hinzumüssen. Vielleicht helfen die Tabletten ja, aber die Möglichkeit, das sie es nicht tun werden und ich trotzdem hinmuss lässt mich Panik bekommen.

    Es ist nichtmal primär das Mobbing, es ist eher das behandelt werden wie ein Hund... Damit komme ich nicht klar.

    Das einzige Attest, das ich habe ist das, das ich zwei Wochen krankgeschrieben bin und Antidepressiva verschrieben bekomme aber das wird ja nicht reichen.

    Ich bin echt verzweifelt und kurz davor zu kündigen, auch wenn ich keine Ahnung habe wo ich dann das Geld für Miete und Essen herbekommen soll...

    Hi, folgendes Problem:

    Ich (23), zwei Kinder (4 und 6), arbeite seit Juni als Zimmermädchen in einem Hotel (950 brutto, 100 Stunden pro Monat). Nebenbei arbeite ich noch auf Minijob-Basis als Haushaltshilfe privat bei einer Familie (170 brutto, immer Montags 16 Stunden pro Monat).

    Jetzt ist es so, dass die Arbeit als Zimmermädchen mir psychisch sehr zusetzt. Ich fühle mich dort als würde man mich wie einen Hund behandeln und fühle mich auch von einer Kollegin gemobbt (sie kann mich einfach nicht ausstehen, das ging jetzt sogar soweit, dass sie dem Chef gesagt hat sie könne nicht mehr mit mir zusammenarbeiten). Das ganze ging so weit, dass ich wirkliche Angstzustände habe und in Depressionen verfalle, wenn ich nur daran denke wieder dort ins Hotel zu müssen. Seit Dienstag bin von meinem Hausarzt wegen F41.2 G (Angstzustände und Depressionen, gemischt) krankgeschrieben und habe Paroxetin (Antidepressiva) verschrieben bekommen. Heute hatte ich einen Termin bei einem Facharzt für Psychotherapie, der mir allerdings sagte, dass er mir nicht helfen könne, weil das durch die Arbeit ausgelöst würde und er die "nicht wegzaubern könne". Ich solle "die Tabletten schlucken und da durch" oder "kündigen und mir eine andere Stelle suchen". Nach dem Termin habe ich einen regelrechten Heulkrampf bekommen. Ich kann da nicht wieder hingehen, ich habe eine heiden Angst. Und jetzt wo ich zwei Wochen krank geschrieben war hassen die mich sicherlich erst recht und es wird noch mehr zur Hölle da. Mittlerweile habe ich zuhause extreme Stimmungsschwankungen und richtige Ausraster gegenüber meinem Partner wegen der geringfügigsten Kleinigkeiten.

    Ich bemühe mich schon seit Wochen um eine andere Stelle aber ich lebe in einem ländlichen Gebiet und es ist sehr schwer, da ich nur mein Quali habe und keine Ausbildung habe und wegen der Kinder auch nur bis 15 Uhr und nur sehr eingeschränkt am Wochenende arbeiten kann.

    Mit der Arbeit Montags habe ich überhaupt keine Probleme.

    Was würde passieren, wenn ich jetzt einfach ohne neue Stelle kündigen würde? Ich weiß, dass 'Mobbing' ein triftiger Grund ist, aber ich weiß auch, dass die Messlatte für Mobbing wahrscheinlich höher ausfällt als das was mir passiert dort.

    Würde man mir den Leistungsbezug für 3 Monate komplett streichen oder nur 30% auf den Regelsatz abziehen? Es wäre meine zweite Pflichtverletzung (die andere war, weil ich mir letztes Jahr im Juli von meinem damaligen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag habe aufschwatzen lassen einen Monat bevor der befristete Vertrag sowieso ausgelaufen wäre... Ich weiß, das war dumm), allerdings ist die andere jetzt ja mehr als ein Jahr her.

    Ich bin wirklich verzweifelt und weiß nicht mehr was ich tun soll...

    Ist ja quasi wie ich es gemacht habe, nur eben ohne die 265 Euro Abzug, wo kommen die denn her? Dachte der Freibetrag wäre 100 Euro und 20% vom Rest? Wären ja dann 226? Edit: Ah, ich habs. 100+(924-100)*0.2 = ~265, passt! Aber sicher, dass der Freibetrag vom Gesamteinkommen zu berechnen ist und dann erst Sozialabgaben abgezogen werden und nicht das Nettoeinkommen die Grundlage ist?

    Vielen Dank für die Antworten, ich weiß ich bin manchmal etwas schwer von Begriff. :-D

    Wieso nicht gedeckte KdU? Bei 730 netto und einem Regelbedarf von 374 ist doch noch mehr als genug für die Miete (150 Euro) übrig, oder sehe ich das falsch? Mehr Bedarf hat er ja im Auge des Jobcenters nicht.
    Er hat ja sogar nach Regelbedarf+KdU noch 191 Euro übrig. Und die würden dann ja auf jeden Fall angerechnet, oder? Also es kann natürlich sein, dass die Freibeträge angewendet werden aber überschüssig wäre ja trotzdem was.

    Und ja, handelt sich um die erste Berufsausbildung.


    Zitat

    Erst einmal muss er mit seinem Einkommen seinen Bedarf decken.
    Wir haben bei 924 brutto / 730 netto sodann 465 € anrechenbares Einkommen.

    Wie kommst du denn auf 465 Euro?

    Upps, ja die 150 pro Nase sind natürlich die 600 Euro Miete umgelegt auf die 4 Personen.

    Es sind ab September 924 brutto. Der Brutto-Netto-Rechner sagt jetzt 732,50 netto, also sind die 715 falsch (könnte schwören es waren heute morgen noch 715), ändert aber an der grundsätzlichen Frage nichts.

    Ich weiß nicht ob er eine Freibetrag hat, deshalb frage ich ja. Als Auszubildender ist der ja dem Grunde nach nicht leistungsberechtigt und die entsprechenden Paragraphen die den 100 Euro Freibetrag (und die 20% Verrechnung des darüberhinausgehenden Einkommens) regeln sprechen nur von Leistungsberechtigten.

    §11b SGB II (2) sagt:

    (2) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist anstelle der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich von dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit abzusetzen. Beträgt das monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit mehr als 400 Euro, gilt Satz 1 nicht, wenn die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte nachweist, dass die Summe der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 den Betrag von 100 Euro übersteigt. Erhält eine leistungsberechtigte Person mindestens aus einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen, die nach § 3 Nummer 12, 26, 26a oder 26b des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, gelten die Sätze 1 und 2 mit den Maßgaben, dass jeweils an die Stelle des Betrages von

    • 100 Euro monatlich der Betrag von 200 Euro monatlich, höchstens jedoch der Betrag, der sich aus der Summe von 100 Euro und dem Betrag der steuerfreien Bezüge oder Einnahmen ergibt, und
    • 400 Euro der Betrag, der sich nach Nummer 1 ergibt,

    tritt. § 11a Absatz 3 bleibt unberührt. Von den in § 11a Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 bis 5 genannten Leistungen, von dem Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch sowie von dem erhaltenen Unterhaltsbeitrag nach § 10 Absatz 2 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes sind für die Absetzbeträge nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 mindestens 100 Euro abzusetzen, wenn die Absetzung nicht bereits nach den Sätzen 1 bis 3 erfolgt. Von dem Taschengeld nach § 2 Nummer 4 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes oder § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes ist anstelle der Beträge nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 200 Euro monatlich abzusetzen, soweit die Absetzung nicht bereits nach den Sätzen 1 bis 3 erfolgt.
    (3) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich

    • für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.000 Euro beträgt, auf 20 Prozent und
    • für den Teil des monatlichen Einkommens, das 1.000 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.200 Euro beträgt, auf 10 Prozent.

    Anstelle des Betrages von 1.200 Euro tritt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1.500 Euro.


    Zitat korrigiert und mit
    Quelle verbunden
    Grace

    Hallöchen allerseits. ^^

    Ich hätte eine Frage bezüglich der Anrechnung von Einkommen auf Hartz IV. Und zwar beginnt mein Partner im September eine Ausbildung und ich weiß nicht wie sein Einkommen dann auf die Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird.

    Hier mal ein paar Eckdaten:

    4 Personen, davon 2 Kinder (meine, 5 und 6). Ich 23, Partner 26. Mein Partner ist nicht der leibliche Vater, d.h. es gibt Unterhalt (bzw. Geld von der Unterhaltsvorschusskasse). Wir sind eine Einstehensgemeinschaft (und das stimmt auch so).

    Wenn ich das richtig gerechnet habe bedeutet das für die Bedarfe:

    Mein Bedarf: 374 + 150 = 524 Euro
    Sein Bedarf: 374 + 150 = 524 Euro
    Kind 5 Jahre Bedarf: 240 + 150 = 390 Euro
    Kind 6 Jahre: 296 + 150 = 446 Euro

    Demgegenüber stehen die Einkünfte (alles netto):

    Mein Einkommen: Minijob 170 Euro
    Sein Einkommen: Ausbildungsvergütung 715 Euro
    Kind 5 Jahre Einkommen: 194 KG + 154 UVG = 348 Euro
    Kind 6 Jahre Einkommen: 194 KG + 154 UVG = 348 Euro

    Was ich jetzt nicht weiß - und wobei mir die Rechner leider auch nicht wirklich helfen da mein Partner ja in der Ausbildung nicht Hartz IV berechtigt ist, die Rechner das aber annehmen - ist die Frage wie das jetzt mit Freibeträgen und anrechenbaren Einkünften läuft.

    Ganz simpel betrachtet übersteigt das Einkommen meines Partners seinen Bedarf um 191 Euro. Wird das dann entsprechend einfach bei mir abgezogen?
    Gelten auch hier 100 Euro Freibetrag und die darüber hinausgehende 80%ige Anrechnung?
    Oder wird das gesamte Einkommen zusammengeworfen und dann wird der Freibetrag abgezogen?
    Und wenn ja wird dann der Rest nur mit den üblichen 80% angerechnet oder voll (da er ja keinen Leistungsanspruch hat?).
    Und was ist mit der Verischerungspauschalte? Kriegt er die auch abgezogen obwohl er keinen Leistungsanspruch hat?

    Müsste ich raten würde ich sagen, dass ich für jeden einzeln rechnen muss, das hieße:
    170 Erwerbseinkommen bei mir, 100 weg, 80% davon, bleiben 56 Euro anrechenbare Einkünfte bei mir. 524 Bedarf, also 468 Euro.
    715 Ausbildungsvergütung bei meinem Partner, keine 100 weg, 100% davon (das ist der Teil bei dem ich Hilfe brauche, läuft das wirklich so?), also 715 anrechenbar bei ihm. 524 Bedarf, also -191 bei ihm.
    Kind 1 mit 390-348 = 42 Euro und Kind 2 mit 446-348 = 98 Euro.
    Zusammen dann 468-191+42+98 = 417 Euro für mich vom Jobcenter?

    Ich hoffe jemand kann mich aufklären. gamer

    Mit freundlichen Grüßen
    Sabrina