nein das habe ich noch nicht getan. es geht aus persönlichen gründen nicht, dass der ex partner angeschrieben wird bzw sonstige kontaktaufnahme bzgl meiner person an ihn herangetragen wird.
ich hatte vorab im internet nach informationen gesucht, ob es eine gesetzeslage gibt, auf grund dessen der expartner nach der scheidung, obwohl im scheidungsurteil keinerlei unterhaltsverpflichtungen festgelegt worden sind, trotzdem noch vor der solidargemeinschaft mir finanzielle unterstützung gewähren muss.