Beiträge von pippadux

    In der EK wird aber doch ausdrücklich nach den Kilometern gefragt und an wie vielen Tagen man diese zurücklegt? Dass ich über 400 Euro Einkommen habe und das beantragen können sollte ist mir völlig bewusst, habe ich doch geschrieben?

    Abgesehen davon widersprichst du dir nicht? Wenn ich das erst im Nachhinein beantragen kann, wie kann es dann für Juni zu spät sein? Vorher beantragen geht nicht weil ich laut dir die Kilometer nicht weiß (weiß ich ja aber doch. 5 Tage Arbeiten mal X Kilometer ergibt Y Kilometer), nachher beantragen geht aber auch nicht weil es dann angeblich zu spät ist? Das verstehe ich nicht.

    Die Dame am Telefon hat mir gesagt, dass es allgemein zu spät für diese Stelle sei. Also dass ich bei dieser Arbeitsstelle niemals Fahrtkosten erstattet bekommen werde (nicht im Juni, nicht im Juli, nicht im Februar 2022) weil ich es nicht vor Vertragsunterzeichnung (nicht Arbeitsantritt, oben falsch) beantragt habe. Also laut ihr ist es nicht für Juni zu spät, laut ihr ist es allgemein für die Stelle bei diesem Arbeitgeber zu spät.

    In der EK steht doch:

    "Verdienen Sie mehr als 400,00 Euro monatlich und fallen bei Ihnen höhere notwendige Ausgaben an, werden diese auf Nachweis berücksichtigt. Nur in diesem Fall sind die nachfolgenden Angaben zu machen."

    Habe ich gemacht. Dann direkt drunter:

    "[ ] Ausgaben für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Kraftfahrzeug"

    Habe ich angekreuzt. Anschließend fragt er nach der Anschrift der Arbeitsstätte, der kürzestesten Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Kilometern und danach an wie vielen Tagen diese Strecke zurückgelegt wird. Habe ich auch alles eingetragen.

    Für mich sind das alle Angaben, die sie brauchen, oder etwa nicht? Woher sollte ich denn wissen, dass ich einen weiteren Antrag brauche und wieso sollte es für den zu spät sein nur weil ich ihn nicht vor Vertragsunterzeichnung gestellt habe?

    Lass es meinetwegen für Juni zu spät sein (was ich aber auch fies finde weil ich die Angaben ja VOR Juni gemacht habe), aber warum sollte das nicht mehr für die folgenden Monate möglich sein?

    Doch, ich habe tatsächlich den Bescheid mit der neuen Einkommenssituation schon erhalten (wenn es darum geht, dass sie weniger zahlen müssen sind sie meist recht fix^^) und da war eben nichts fahrtkostenmäßiges drin obwohl ich in der EK bei den Werbungskosten alles eingetragen hatte, weshalb ich da am 05.06. angerufen und nachgefragt habe. Da wurde mir dann mitgeteilt dass es zu spät dafür sei.

    Es geht um eine Teilzeitstelle und 950 Euro und habe zusätzlich einen 170 Euro Minijob (also zusammen 1120 brutto), das heißt mein Freibetrag beträgt 100 Euro + 20% von 900 + 10% von 120 = 292 Euro. Also der standardmäßige Freibetrag ohne sonstige Werbungskosten.

    Ich habe nicht die Kosten selbst eingetragen sondern die Strecke und die Kilometer (in der EK wird bei den Werbungskosten ja ausdrücklich danach gefragt und erklärt dass das dann mit einer Kilometerpauschale berechnet wird. Und na klar wusste ich schon, dass ich die Strecke selbst mit dem PKW fahren werde.

    Der Lohn wird bis zum 15. des Folgemonats gezahlt, also erst im Juli (habe entsprechend im Juni auch noch voll Geld bekommen, soweit passt es).

    Darf ich versuchen zu helfen?

    Oktober bis Dezember wurde zu unrecht Kindergeld erhalten und muss zurückgezahlt werden. Wie oben beschrieben wird das JC deswegen nicht nachzahlen da das Einkommen ja vorhanden war (auch wenn es jetzt zurückgefordert wird).

    Januar bis April wurde kein Kindergeld mehr gezahlt, das JC hatte es in deren Berechnungen aber trotzdem drin. Der Änderungsbescheid der das nicht mehr gezahlte Kindergeld berücksichtigt gilt ab Mai. Der Threadersteller möchte nun wissen ob er das Geld für Januar-April vom JC nachgezahlt bekommen wird.

    Beantworten kann ich die Frage nicht, da ich nicht weiß ob es bei Bewilligungsbescheiden Widerspruchsfristen gibt, die der Threadersteller verpasst haben könnte. An sich hatte er auf jeden Fall Anspruch auf mehr Geld, aber ob das durch einen möglicherweise zu späten Widerspruch nun weg ist weiß ich nicht.

    Hi,

    ich habe ein recht seltsames Problem. Habe mich beworben, hatte am 28.05. ein Vorstellungsgespräch, habe am 29.05. den Vertrag unterschrieben und beim Amt eingereicht und durfte am 1.06. meine Arbeitsstelle angetreten. Leider muss ich für die Arbeitsstelle jeweils 25 km hin und zurück pendeln und wollte die Kosten dafür (mit dem PKW) von meinem anrechnungsfähigen Einkommen absetzen lassen. Eigentlich dachte ich, dass es ausreicht wenn ich die Arbeitsstelle und die zurückgelegten Kilometer auf der Anlage EK eintrage (gibt ja extra dafür vorgesehene Felder) und habe das auch gemacht.

    Jetzt wurde mir aber gesagt, dass ich dafür einen gesonderten Antrag. Kein Problem...? Gleichzeitig hat man mir aber gesagt, dass leider nur Fahrtkosten übernommen werden können, wenn der Antrag vor Antritt der Arbeitsstelle erfolgt ist. Da ich die Arbeitsstelle aber am 01.06. angetreten habe und den Antrag für die Fahrtkosten frühestens am 05.06. einreichen hätte können (da fand das Telefonat statt in der mir die Dame das mitgeteilt hat), habe ich nun keine Chance auf die Übernahme und bleibe auf den Kosten sitzen. Ich solle sie doch bitte bei meiner nächsten Arbeitsstelle vorher beantragen damit das klappt.

    Ist das ein Scherz? Ist das wirklich so? Und wenn ja, wer kam auf diese schwachsinnige Idee? Warum sollten die Fahrtkosten nur vorher beantragt werden können? Ich würde ja sogar verstehen wenn ich rückwirkend für die ersten Tage kein Geld angerechnet bekäme sondern erst ab Antragsstellung, aber dass ich jetzt für diese Arbeitsstelle, die ich potentiell für viele Jahre antreten könnte, niemals Anspruch auf Fahrtkosten haben werde nur weil ich 5 Tage zu spät den Antrag eingereicht habe? Insbesondere weil ich die Fahrtkosten explizit auf dem der EK Anlage vermerkt habe und dachte das sei der Antrag dafür.

    Hallo,

    ich (24) bin mit meinem Partner jetzt ungefähr ein halbes Jahr zusammen. Seit kurzem wohnen wir zusammen. Ich habe aus einer anderen Beziehung zwei Kinder (4 und 5). Mein Partner (22) befindet sich in einer Ausbildung und arbeitet Montag-Freitag ca. 8:00-16:30 je nach dem. Wir sind eine Einstehensgemeinschaft in den Augen vom Amt.
    Ich habe vom Jobcenter ein Angebot zur Bewerbung bekommen und die wollen mich, allerdings müsste ich immer am Wochenende von 8 bis 14:30 Uhr arbeiten (hätte dafür Montag und Dienstag frei). Ich habe sehr wenig Verwandschaft hier und niemanden, der die Kinder am Wochenende nehmen kann, bis auf meinen Partner. Der ist aber wenig begeistert davon jedes Wochenende die Kinder allein zu übernehmen. Aber wenn das Amt uns zwingt haben wir ja keine Wahl. Ist es rechtlich zumutbar, meinen Partner, der nicht der leibliche Vater ist zur alleinigen Kindesbetreuung zu "zwingen"? Dass er finanziell für die Bedarfsgemeinschaft einstehen muss ist eine Sache (und jetzt in der Ausbildung noch egal, aber danach halt) aber dass er sich auch aktiv um die Betreuung kümmern muss obwohl es nicht seine sind finde ich schon komisch.

    Mit freundlichen Grüßen