Beiträge von Awiti
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Hallo Corinna,
mir war das ja klar mit der Bescheinigung, dachte ich versuchs trotzdem mal. Ich finds halt einfach affig das mir eingeredet wird das ich eine brauche obwohl das ja wohl egal sein sollte beim freiwilligen Umzug. Mir macht das Angst das es in dem Merkblatt der KDU steht das ich eine brauche und mir das auch gesagt wurde und hab einfach Panik das die meinen Erstantrag einfach nicht bearbeiten bzw ablehnen.
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Kleines Update:
Hey!
Ich war heute noch einmal bei meinem alten Jobcenter um nach einer Notwendigkeitbescheinigung zu fragen. Dies wurde mir, da es ein freiwilliger Umzug ist, aber verwehrt. Ich habe meinem Sachbearbeiter erklärt das die in Dresden mir 2 Mal gesagt haben das ich das brauche um einen Erstantrag zu stellen. Desweiteren steht es auch in dem Merkblatt der zur KDU von Dresden das ich eine Notwendigkeitsbescheinigung brauche wenn ich von außerhalb komme. Ist das denn überhaupt zulässig?
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Danke für die schnelle Antwort! In dem Gespräch mit der SB in dem zuständigem Jobcenter habe ich nach einer Erstaustattung gefragt...wahrscheinlich hat Sie mir deswegen gesagt das ich eine Notwendigkeitsbescheinigung brauche?
Die 50€ NK sind Betriebskosten, das habe ich falsch rein geschrieben. Das neue Jobcenter wäre in Dresden.
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Hallo!
Ich möchte freiwillig umziehen, habe aber schon mit meinem SB im Jobcenter geredet das ich in ein anderes BL umziehen will.
Es wurde sogar in meiner EV verfasst das ich mich jeden Monat rückmelden soll wie die Wohnungssuche läuft.
Habe jetzt eine Wohnung gefunden, die ist 49,86 qm groß kostet 350 € KM + 50€ NK + 50 € HK also 450 € WM.
Der Höchstsatz den das Jobcenter vor Ort bezahlt ist 358,76 € KM. Meine Heizkosten sind auch im Rahmen.
Die Wohnungsgröße ist aber 4,86 qm über dem Richtwert den das zuständige Jobcenter angesetzt hat.Meine Frage wäre jetzt ob das Jobcenter die Übernahme der Kosten ablehnen kann bzw. was könnte ich tun wenn es das tut?
Desweiteren verlang das Jobcenter vor Ort eine Notwendigkeitsbescheinigung des vorigen Jobcenters bei Neuantrag,
da der Umzug freiwillig ist scheint mir das nicht rechtens. Ich trage die Kosten des Umzugs selbst und ich habe eine Kautionsbürgschaft.
Mietangebot habe ich dem zuständigen Jobcenter schon vorgelegt aber noch keinen Bescheid bekommen. Die Zeit drängt da ich zum 01.06.2018. umziehen möchte.